Mietrecht: Mieter zahlt Modernisierung, Vermieter Instandhaltungsmaßnahmen

Für viele Menschen stellt das Leben in einer Altbauwohnung das höchste Wohnglück dar. Hohe Räume, ein schicker Holzboden und riesige Fenster vermitteln ein ganz besonderes Wohn- und Lebensgefühl. Doch was schön anzusehen ist, wird im Winter schnell zum Problem. Oft treiben alte und verzogene Fenster die Heizkosten in die Höhe. Auf den Wohnungseigentümer kommen bei einer umfassenden Austauschaktion schnell Kosten von mehreren Tausend Euro zu. Die angefallen Ausgaben legt dieser wiederum nach Möglichkeit auf die Miete um. Doch nicht alle Veränderungen an einer Wohnung, die Geld kosten, sind Modernisierungen und können auf den Mieter abgewälzt werden. Waren die Arbeiten zum Erhalt der normalen Wohnqualität nötig, handelte es sich um so genannte Instandhaltungsmaßnahmen. Diese gehen zu Lasten des Vermieters. Sollten sich die allgemeinen Wohnverhältnisse jedoch durch die baulichen Maßnahmen erheblich verbessern oder Energie oder Wasser nachhaltig eingespart werden, kann der Eigentümer einen Teil seiner Kosten auf die Mieter abwälzen, maximal elf Prozent im Jahr (§ 559 BGB). Denn eine spürbare finanzielle Entlastung der Bewohner rechtfertigt ein Angleichen der Mietzahlungen.     (Pressemitteilung D.A.S.)

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