Mietkautionen clever anlegen

Clever: Bausparen

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Wenn der Vermieter einverstanden ist, kann die Kaution also auch in einen Bausparvertrag investiert werden. Dafür muss der Mieter eine Abtretungserklärung unterschreiben, die es dem Vermieter erlaubt, bei möglichen Forderungen auf das Konto zuzugreifen.
Einen solchen Service bieten beispielsweise die BHW und die Quelle Bausparkasse kostenlos an. Der Haken bei der Sache: Erst nach sieben Jahre Laufzeit erhält der Bausparer den maximalen Guthabenzinssatz und kann von den staatlichen Fördergeldern profitieren. Wird der Vertrag vorzeitig beendet, senkt das die Erträge beträchtlich.
Allerdings muss bei einem Umzug nicht zwangsläufig der Bausparvertrag aufgelöst werden. Stimmt der alte Vermieter zu, kann man die alte Abtretung löschen und eine neue in Kraft setzen. Etwaige Forderungen für Schönheitsreparaturen müssen ja nicht zwangsläufig aus dem Bausparkonto beglichen werden. Der Vermieter hat aber das Recht, die Kaution ein halbes Jahr lang einzubehalten.
Wenn er von diesem Recht Gebrauch macht, kann mit dem zukünftigen Vermieter vielleicht eine Übergangslösung gefunden werden, beispielsweise in Form eines Investmentfonds oder eines Sparbuchs.

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