Mietkautionen clever anlegen

puppenhaus.jpgDie Kaution muss nicht zur Streitfrage werden. Richtig informiert und geschickt angelegt, sind beide Parteien froh: Der Mieter bekommt mehr Zinsen, der Vermieter mehr Schutz.

Maximal drei Mieten

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Generell gilt: Die Kaution ist ein Kann! Der Mieter muss die Sicherheitsleistung nur dann erbringen, wenn dies im Vertrag oder einer Zusatzvereinbarung ausdrücklich so steht. Fällt dem Vermieter erst nach Vertragsbeginn ein, Kaution zu verlangen, hat er Pech: Nachträglich braucht der Mieter nicht zu zahlen.
Wie hoch darf die Kaution sein, und wann wird sie fällig? Der Vermieter hat ein Recht auf eine Sicherheit in Höhe von drei Nettokaltmieten – mehr darf er nicht verlangen.
Es steht dem Mieter frei, die Kaution auf einmal oder in drei gleich hohen Raten zu begleichen. Die übliche Praxis, die Summe „auf einen Schlag“ beim Einzug zu fordern, ist rechtlich unwirksam, auch wenn es so im Vertrag steht. Nur den ersten Teilbetrag muss man zu Beginn des Mietverhältnisses begleichen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) im Juni 2003 entschieden (Aktenzeichen VIII ZR 344/02).

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