Mietkaution – mickrige Sparbuchzinsen? Es geht auch anders

Mietkaution – mickrige Sparbuchzinsen? Es geht auch andersDie meisten Mieter kennen das Problem: für die Anlage der Mietkaution auf einem Sparbuch geizen die Banken mit Zinsen, verlangen jedoch häufig eine Gebühr für die Kontoeröffnung. Wird der Bank kein Freistellungsauftrag erteilt, müssen die wenigen Zinsen sogar noch vom Mieter versteuert werden. Was viele Mietparteien nicht wissen: es gibt auch weitaus lukrativere Anlagemöglichkeiten.

Gesetzgeber erlaubt Alternativen zum Kautionssparbuch
Der Gesetzgeber schreibt normalerweise die Anlage der Kaution auf einem Sparbuch mit dreimonatiger Kündigungsfrist separat vom übrigen Vermögen des Vermieters vor. Die Mietparteien können jedoch auch andere Anlageformen wählen. Einzige Bedingung: Mieter und Vermieter müssen sich über die Art der Kautionshinterlegung einigen. So gibt es inzwischen eine ganze Reihe flexibler Lösungen, die im Folgenden vorgestellt werden.

Tagesgeldkonto
Mehr Zinsen als ein Sparbuch bietet in jedem Fall ein Tagesgeldkonto. Hierbei legt der Mieter das Tagesgeldkonto auf seinen Namen an. Damit der Zweck der Mietsicherheit erfüllt werden kann, muss anschließend eine Verpfändung der Einlage zugunsten des Vermieters erfolgen. Nur so kann der Vermieter im Fall der Fälle auf das Geld zugreifen. Verpfändungen von Tagesgeldeinlagen werden jedoch nur von wenigen Banken angeboten, weshalb diese Form der Mietkaution bislang nicht besonders verbreitet ist.

Mietkautionsdepot
Hierbei erwibt der Mieter für das Kautionsgeld Anteile an einem Fonds. Anschließend wird das Kautionsdepot an den Vermieter verpfändet. Die durchschnittlichen Renditeerwartungen liegen hier bei etwa 4%, womit diese Anlageform wesentlich lukrativer als ein Sparbuch oder ein Tagesgeldkonto ist. Um das Verlustrisiko zu begrenzen, werden hier ausschließlich konservative Fonds, wie z.B. Rentenfonds (festverszinsliche Wertpapiere) gewählt. Dennoch besteht bei solchen Anlagen immer ein Verlustrisiko. Verliert der Fonds an Wert, sinkt auch die Werthaltigkeit der Mietsicherheit. Aus diesem Grund stimmen nur weinige Vermieter dieser Anlageform zu.

Bundesanleihe
Zur Anlage der Mietkaution in eine Bundesanleihe eröffnet der Mieter ein so genanntes Schuldbuchkonto bei der Bundesfinanzagentur. Anschließend erwibt er eine Tagesanleihe in Höhe der vereinbarten Mietkaution. Um den Sicherungszweck zu gewährleisten, wird die Tagesanleihe zugunsten des Vermieters verpfändet. Durch den Bund als Schuldner ist nahezu kein Ausfallrisiko vorhanden, sodass der Sicherungszweck in jedem Fall erfüllt wird. Die Verzinsung liegt meist über der von Tagesgeld oder dem Sparbuch. Aufgrund der derzeitigen Niedrigzinspolitik der Notenbank darf man jedoch auch hier keine Wunder erwarten.

Mietkautionsbürgschaft
Bei einer Mietkautionsbürgschaft sichert definitionsgenmäß eine Bürgschaft den Mietvertrag ab. Geld fließt erst im Schadensfall an den Vermieter. Eine Kautionsbürgschaft gibt es inzwischen sowohl von Banken als auch von Versicherungen. Der Mieter beantragt die Bürgschaft, und überreicht anschließend die Urkunde an seinen Vermieter.

Bei der Mietkautionsbürgschaft handelt es sich jedoch nicht um eine klassiche Anlagemöglichkeit, sondern um eine Finanzierungslösung, die mit überschaubaren aber regelmäßigen Kosten verbunden ist. Genug Anreiz für einen Abschluss dieser bargeldlosen Form der Mietkaution gibt es dennoch. Mieter werden von der Stellung der Barkaution befreit, und können das Kautionsgeld für andere Zwecke nutzen. Dieses Kautionsmodell eignet sich daher für Mieter, die knapp bei Kasse sind. Aber auch immer mehr Vermieter setzen aufgrund der einfachen Handhabung (keine Verwaltung/Abrechnung von Kautionskonten mehr) auf die Bürgschaftslösung.

Welche Kautionsform ist am besten geeignet? – das Fazit
Die perfekte Lösung für die Hinterlegung der Mietkaution gibt es nicht. Alle beschriebenen Kautionsformen haben sowohl Vor- als auch Nachteile. Erfahrungsgemäß stehen heutzutage viele Vermieter alternativen Kautionsformen offen gegenüber. Häufig stellt sich heraus, dass vielen Hauseigentümern Alternativen zum Kautionssparbuch gar nicht bekannt sind. Mieter die sich eine „moderne Kautionsform“ wünschen, sind gut beraten, das Thema bei ihrem Vermieter offen anzusprechen.

Quellen und weiterführende Seiten:
http://dejure.org/gesetze/BGB/551.html

Bildquelle © pixabay/ geralt Lizenz: CC0-Lizenz

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