Mietkaution bringt Zinsen für den Mieter

Gleichgültig ob die Mietkaution in bar gezahlt oder auf einem Sparbuch angelegt wird – hinterlässt der Mieter die Wohnung nach seinem Auszug vertragsgemäß, hat er nicht nur Anspruch auf die Erstattung der Kaution, sondern auch auf die angefallenen Zinsen.

Legt der Mieter die Kaution auf einem eigenen Konto an, kann er die Zinsen freistellen lassen
Bild Nr. 1245, Quelle: Postbank

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Sie ist gesetzlich zwar keine Pflicht, dennoch verzichtet kaum ein Vermieter auf eine Kaution. Mit ihr sichert er sich gegen eventuelle Schäden oder ausbleibende Mietzahlungen ab. Allerdings nur in einem begrenzten Rahmen, da die Kaution maximal drei Nettokaltmieten betragen darf. Der genaue Betrag wird im Mietvertrag festgeschrieben. Zudem ist es für den Vermieter Pflicht, das Geld getrennt von seinem Vermögen zu halten und so anzulegen, dass es verzinst wird. Die Zinsen müssen mindestens denen von Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist entsprechen und stehen allein dem Mieter zu. Da diese Zinsen bis zu seinem Auszug die Sicherheit für den Vermieter erhöhen, ist eine vorherige Auszahlung nicht möglich.

Freistellungsauftrag spart Steuern

Wie auf jeden Kapitalertrag muss auch auf die Zinsen der Kaution Abgeltungssteuer gezahlt werden. Diese wird direkt von der Bank einbehalten – es sei denn, der Kunde hat seiner Bank einen Freistellungsauftrag erteilt. Hat der Vermieter die Kaution angelegt, kann er für den Mieter allerdings keinen solchen Auftrag einrichten. „Der Mieter sollte die Kaution selbst auf einem separaten Konto anlegen und dafür einen Freistellungsauftrag erteilen. Dann fällt keine Kapitalertragsteuer an – vorausgesetzt, der Freibetrag ist noch nicht ausgeschöpft“, erklärt Holger Jünke von der Postbank. Die Postbank bietet zum Beispiel ein gebührenfreies Mietkaution-Sparkonto an, das der Mieter allein eröffnen kann. Hierfür muss weder ein gemeinsamer Termin mit dem Vermieter vereinbart, noch dessen Unterschrift vorgelegt werden. Das Sparbuch mit der Kaution wird dann an den Vermieter verpfändet und diesem übergeben. Entnimmt der Vermieter Geld von diesem Konto, wird der Kontoinhaber umgehend darüber informiert. „Aufgrund der Auswirkungen der europäischen Schuldenkrise sind die Zinsen auf Spareinlagen derzeit zwar auf einem sehr niedrigen Niveau“, so der Postbank Experte. „Allerdings sollten Mieter nicht aus den Augen verlieren, dass ein Mietverhältnis oftmals über einen längeren Zeitraum besteht. Längerfristig können sich die Zinsen für den Anleger durchaus wieder positiv entwickeln.“

Pressemitteilung Postbank (05.03.2014)

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