Der Bundesgerichtshof (BGH) sorgte am Mittwoch mit einem Urteil für mehr Klarheit bei Lebensversicherungsverträgen. So wurden mehrere seit 1995 verwendete Klauseln über Abschluss und Beendigung von Lebensversicherungen für unwirksam erklärt. Vorausgegangen waren Klagen des Bundes der Versicherten (BdV) gegen die Allianz Lebensversicherungs-AG und die Nürnberger Lebensversicherung AG.
Die Klauseln über die Kosten eines Neuvertrags, den Rückkaufswert der Versicherung und die Folgen der Beitragsfreistellung wurden vom BGH für unwirksam erklärt. In ihrer Urteilsbegründung erklärten die Richter, dass es für den Kunden bisher nicht hinreichend erkennbar gewesen sei, welche wirtschaftlichen Nachteile ihnen mit der Unterschrift unter dem Vertrag oder bei einer Kündigung drohten (AZ: IV ZR 121/00 u. 138/99 vom 9. Mai 2001).
Allerdings wurde die Berechnung der Überschussermittlung und -beteiligung vom Gericht bestätigt. Gegen diese Klausel will der BdV nun vor dem Bundesverfassungsgericht klagen. Von der Entscheidung des Bundesgerichtshofs sind nach Angaben des BdV zehn bis 15 Millionen Kunden von Lebens- und privaten Rentenversicherungen betroffen, die seit 1995 einen Vertrag abgeschlossen haben.
Der Bund der Versicherten rät nun den Betroffenen, die Verträge bei den Versicherern prüfen zu lassen. "Wer nach 1995 einen Vertrag abgeschlossen und zwischenzeitlich gekündigt hat, sollte ihn von seiner Versicherung noch mal nachrechnen lassen", sagt BdV-Rechtsexperte Frank Braun. Möglicherweise stehe dem Kunden dann ein höherer Rückkaufswert zu. DB
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