Mehr Vorsorge für Kinder: Neue Untersuchung als Kassenleistung

Weitere Untersuchungen für Kinder gefordert

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Die Pubertät ist eine vor allem psychisch sehr anstrengende Phase für Kinder aber auch für Eltern. Um abzuklären, ob die Entwicklung Ihres Kindes altersgerecht abläuft, sollten Sie gemeinsam mit Ihrem Sohn oder Ihrer Tochter im Alter von zwölf bis 14 Jahren die Jugenduntersuchung J1 wahrnehmen. Hierbei achtet der Arzt unter anderem auf Anomalien der Haltung, auf eine Vergrößerung der Schilddrüse und auf den Blutdruck. Außerdem bespricht er mit dem Jugendlichen und seinen Eltern den Impfstatus, die familiäre Situation und die Entwicklung der Pubertät.

Experten wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) schlagen vor, die Lücke zwischen der U9 und der J1 durch die Untersuchungen U10 und U11 für acht- bzw. zehnjährige Kinder zu ergänzen. Schwerpunkt bei der ersten dieser beiden Untersuchungen: Erkennen von Entwicklungsstörungen- und Verhaltensauffälligkeiten wie Lese-Rechtschreib-Rechenstörungen oder des Aufmerksamkeitsdefizitsyndroms ADHS.
Die U11 soll vor allem der Bewegungs- und der Sportförderung dienen sowie falsche Ernährungsgewohnheiten und schädigendes Medienverhalten erkennen und behandeln.

Eine weitere große Lücke sehen die Mediziner nach der J1, hier soll die J2-Untersuchung die altersgerechte Entwicklung des Jugendlichen zwischen dem 16. und dem 18. Lebensjahr feststellen. Vor allem soll es darum gehen, Pubertäts- und Sexualstörungen zu erkennen, aber auch Haltungsschäden und Diabetes sowie Beeinträchtigungen der Schilddrüse sollen frühzeitig erkannt und behandelt werden.

Doch diese zusätzlichen Untersuchungen, von denen nun eine in den Leistungskatalog der Kassen aufgenommen wird, sind im Grunde keine Neuerung. U7, U10, U11 und J2 werden von den Kinder- und Jugendärzten bereits angeboten – aber als ergänzendes Vorsorgeprogramm nur auf private Rechnung.

Seit 2006 gibt es ein Checkheft vom Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte, um mit vier zusätzlichen Untersuchungen die Lücken zwischen den anderen Terminen zu schließen. Die Kosten hierfür werden jedoch von den gesetzlichen Krankenkassen in der Regel nicht übernommen, sie betragen mindestens 50 Euro pro Termin.

Doch es gibt auch Ausnahmen: Kinder, die bei der KKH, bei der Deutschen BKK und der GEK versichert sind, haben bereits seit Anfang 2008 das Recht auf drei zusätzliche Untersuchungen: Diese Kassen übernehmen ohne zusätzliche Kosten die U7a, U10 und U11. Auch die BIG direkt hat die U7a und U10 in ihrem Leistungskatalog, als Bestandteil des Hausarztmodells. Und die GEK bietet ihren Versicherten im „Jugendtarif“ bereits die J2 auf Chipkarte an.

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