Mehr Vorsorge für Kinder: Neue Untersuchung als Kassenleistung

Für einen guten Start: Alle U-Termine fürs Kind

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Das erste Dokument, das die Eltern zur Geburt ihres Kindes erhalten ist nicht etwa die Geburtsurkunde, sondern das gelbe Untersuchungsheft. Hier werden auch gleich die ersten Werten des Kindes eingetragen: Größe, Gewicht und Reifezustand des Neugeborenen werden in der U1 festgestellt, die innerhalb der ersten zehn Minuten nach der Geburt durchgeführt wird.

Die zweite Untersuchung (U2 ) findet zwischen dem dritten und zehnten Lebenstag des Babys statt und ist schon etwas umfangreicher. Atmung, Organe und Knochen werden überprüft, Sinnesorgane, Nervensystem und Motorik ebenfalls. Mittels einer ersten Blutprobe testet der Arzt auf verschiedene Stoffwechselstörungen.

Die U3 findet in der vierten bis sechsten Lebenswoche des Kindes statt. Hierbei werden Körperhaltung und Gehör überprüft, außerdem gibt es ein Neugeborenen-Hüftscreening.
Die Untersuchungen U4 bis U7 finden bis zum dritten Lebensjahr statt und sollen vor allem die altersgerechte Entwicklung des Kindes absichern. In dieser Zeit muss das Kind einige Fortschritte machen und einiges können: Laute bilden, sich drehen, krabbeln, stehen, erste Schritte bis zum sicheren freien Laufen sowie Gegenstände erkennen und benennen. Nach der U7 im 24. Lebensmonat war bisher erst einmal Untersuchungs-Pause bis zum Alter von dreieinhalb oder vier Jahren.

Ab Juli 2008 zahlen die Kassen nun eine U7a für ungefähr Dreijährige, um diese Lücke im Vorsorgesystem zu schließen. Anlässlich der U8 um den vierten Geburtstag herum werden körperliche Geschicklichkeit, wie zum Beispiel das Stehen auf einem Bein, Seh-, Hör- sowie Sprachvermögen und soziale Fähigkeiten des Kindes getestet. Bei der U9 ungefähr ein Jahr später werden orthopädische, geistige und psychische Entwicklung des Kindes und seine Schulfähigkeit beurteilt.

Bisher waren die Untersuchungen freiwillig, doch der Staat will mehr Druck aufbauen, auch zum Schutz vor Vernachlässigung. So sollen Eltern mit ihren Kindern künftig verbindlich zu diesen Untersuchungen eingeladen werden. In einigen Bundesländern, unter anderem im Saarland, in Hessen und Bayern ist ein entsprechendes Gesetz bereits in Kraft getreten, andere arbeiten daran.

„Ich wünsche mir, dass diese Untersuchungen möglichst von allen Familien wahrgenommen werden, damit alle Kinder eine Chance auf eine bestmögliche Gesundheit von Anfang an haben“, betont auch Bundesgesundheitsministerin Schmidt die Notwendigkeit dieser Vorsorge. Nach der U9 gibt es jedoch längere Zeit keine „Pflichttermine“ beim Kinderarzt. Erst für 12- bis 14- Jährige übernehmen die Kassen die Kosten für die Jugenduntersuchung J1 .

Haben Sie Fragen zum Thema? In unserem Helpcenter „Gesetzliche Krankenversicherungen“ finden Sie viele Antworten.

Mehr zur Jugenduntersuchung J1 und zu weiteren von Kinder- und Jugendärzten empfohlenen Untersuchungen lesen Sie auf der folgenden Seite.

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