Mehr Vorsorge für Kinder: Neue Untersuchung als Kassenleistung

Kindervorsorgeuntersuchungen Der Gesundheitsschutz für Kinder wird erweitert, wie das Bundesministerium für Gesundheit nun beschlossen hat. Zusätzlich zu den bisherigen Vorsorgeuntersuchungen sollen die gesetzlichen Kassen ab dem 1. Juli eine weitere übernehmen: Die U7a. Welche wichtigen Untersuchungen Ihr Kind außerdem auf Chipkarte bekommt, lesen Sie in diesem Text.

U7a: Neue Untersuchung schließt Lücke

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(awe) Kinder sind in der gesetzlichen Kasse grundsätzlich kostenlos über die Eltern mitversichert. Diese Familienversicherung endet spätestens mit der Vollendung des 25. Lebensjahrs sofern sich der Nachwuchs in Schul- oder Berufsausbildung befindet.
Wird die Ausbildung durch den Wehr- oder Zivildienst unterbrochen, verlängert sich die Familienversicherung um die entsprechende Zeit. Sind diese Voraussetzungen nicht gegeben, müssen ab dem 18. Geburtstag eigene Beiträge gezahlt werden.

Bis zu diesem Alter muss ein Kind, bzw. Jugendlicher auch keine Praxisgebühr zahlen. Vorsorgeuntersuchungen sind ohnehin für Kinder – wie für Erwachsene – komplett von der Praxisgebühr befreit. Hier finden Sie weitere Informationen zur Familienversicherung und einen Krankenkassen-Vergleichsrechner für günstige Beiträge.

Bereits seit 1971 gibt es die Vorsorgeuntersuchungen für Kinder. Anhand einzelner Termine kann der Arzt prüfen, ob sich das Kind altersgerecht entwickelt. Bisher sind bis zum sechsten Lebensjahr des Kindes neun Untersuchungen als gesetzliche Leistungen der Krankenkassen vorgesehen.

Die Kinder-Untersuchungen werden im gelben Untersuchungsheft dokumentiert, das die Eltern gleich nach der Geburt ihres Sohnes oder ihrer Tochter erhalten. Durch das Heft wissen sie auch, wann die nächste Untersuchung fällig wird.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), die Selbstverwaltung der Ärzte, Krankenhäuser und Krankenkassen, hat nun beschlossen, eine zehnte Untersuchung in den gesetzlichen Leistungskatalog aufzunehmen: Mit der U7a soll die Lücke zwischen U7 und U8 vom zweiten bis vierten Lebensjahr geschlossen werden. Auch Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt hat der neuen Untersuchung grünes Licht gegeben. Künftig können alle Kinder um den dritten Geburtstag herum (34. bis 36. Lebensmonat) die U7a kostenlos wahrnehmen.

Ein Schwerpunkt der U7a liegt laut G-BA auf der frühzeitigen Erkennung und Behandlung von Sehstörungen und sonstigen Auffälligkeiten. Das gesamte Früherkennungsprogramm werde derzeit vom G-BA überarbeitet und an zeitgemäße Erfordernisse und Erkenntnisse angepasst, heißt es vom Gesundheitsministerium. Psychische Erkrankungen und primäre Prävention sollen mehr in den Fokus der Untersuchungen genommen werden.

Sofern die Eltern mit ihren Kindern alle zehn U-Termine wahrnehmen, kommen die Kleinen bis zu ihrem sechsten Lebensjahr ungefähr einmal jährlich zum Arzt – sofern sie nicht zwischenzeitlich von anderen Wehwehchen geplagt werden.

Welche weiteren wichtigen U-Termine Sie mit Ihrem Kind wahrnehmen sollten, lesen Sie auf der folgenden Seite.

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