Mehr Leistung, mehr Sicherheit: Optimierte Betriebshaftpflicht bei der VHV

Jeder Unternehmer muss für Schäden haften, die er Dritten zufügt. Dies gilt auch für Mitarbeiter, die fehlerhaft arbeiten. Der technische Fortschritt, neue Gesetze und Vorschriften sowie Marktentwicklungen stellen beinahe täglich neue Herausforderungen an eine zeitgemäße Betriebshaftpflicht.  

Mit der Betriebshaftpflichtversicherung BAUPROTECT bietet die VHV Baubetrieben bereits umfassenden Schutz. Zum 01.Juli wurde der Versicherungsschutz nochmals um wesentliche Punkte optimiert.   Bisher waren Nachbesserungsbegleitschäden nur für das Bauhandwerk sowie für Dachdecker- und Zimmereibetriebe versichert. Seit dem 01. Juli ist die Deckungserweiterung bei weiteren Betriebsarten des Bauhauptgewerbes im Rahmen eines Neuabschlusses möglich. Größter Vorteil: Die Erweiterung erfolgt zuschlagsfrei. Der Versicherungsschutz für Nachbesserungsbegleitschäden umfasst alle Kosten, die entstehen, um ein mangelhaftes Werk zu finden und freizulegen (z.B. Grabarbeiten oder das Aufschlagen von Wänden), sowie den Ursprungszustand wiederherzustellen. (z. B. Verfüllen, Vermauern, Verputzen) – und das bis zu einer Versicherungssumme von 100.000 EUR.  

Ein weiteres finanzielles Risiko für Baubetriebe stellen Aus- und Einbaukosten für zugekaufte und bei Kunden eingebaute mangelhafte Sachen / Materialien dar. Verlegt z.B. ein Fliesenleger Fliesen, die er zuvor von einem Baustoffhändler bezogen hat, so haftet der Bauhandwerker im Rahmen seiner Gewährleistung für die Herstellung eines mangelfreien Werkes. Sind die Fliesen fehlerhaft, so trägt er die Kosten für den Ausbau der mangelhaften und die Verlegung mangelfreier Fliesen. Lediglich wenn der Lieferant / Verkäufer den Mangel an den Baustoffen hätte erkennen können, besteht u.U. ein Regressanspruch gegen den Baustoffhändler. Als Bauspezialversicherer hat die VHV für dieses Risiko eine Lösung geschaffen, um Baubetriebe vor diesem finanziellen Risiko zu schützen. So kann zukünftig der bereits sehr weitgehende Versicherungsschutz BAUPROTECT um die Mitversicherung derartiger Aus- und Einbaukosten – bis zu einer Versicherungssumme von 150.000 EUR – erweitert werden.

Als Bauspezialversicherer hat die VHV zudem frühzeitig die Unsicherheit für Bau- und Bauhandwerksbetriebe rund um die Mitversicherung von Schäden an bauseits gestelltem Material erkannt. Die VHV schafft Klarheit und behandelt derartige Schäden zukünftig als Bearbeitungsschaden. Somit greift im Gegensatz zu einem Erfüllungsschaden der Versicherungsschutz im Rahmen und Umfang des Vertrages. Damit erspart die Versicherung ihren Kunden langwierige Aufklärungsprozesse und bietet ein größtmögliches Maß an Sicherheit.

Pressemitteilung VHV Versicherung (Hannover, 28. August 2013
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