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08.01.2007

Lohnt sich das Ausfüllen der Steuerformulare für jeden?

Auch wenn Sie nicht verpflichtet sind eine Steuererklärung abzugeben, sollten Sie dies eventuell trotzdem machen. Warum? In vielen Fällen sind die Steuervorauszahlungen, die im Verlauf eines Jahres geleistet werden, deutlich höher als die tatsächliche Steuerschuld. Die gilt insbesondere dann, wenn eine Tätigkeit nicht das ganze Jahr ausgeübt wurde.

Von diesem Vorteil können profitieren vor allem Schüler und Studenten, die nur wenige Monate im Jahr gearbeitet haben und dafür Lohnsteuer bezahlt haben. Sie können sich meist die gesamten Steuerbeträge beim Finanzamt zurückholen. Aber auch den meisten anderen Steuerzahlern werden über das Jahr gerechnet zu hohe Steuerbeträge abgezogen.

Ist dies auch bei Ihnen der Fall, würden Sie eine Steuererstattung vom Finanzamt erhalten. Geben Sie allerdings keine Steuererklärung ab, ist das Geld verloren und der Finanzminister freut sich.

Es lohnt sich in den meisten Fällen eine Steuererklärung auszufüllen, da jeder Haushalt mit einer durchschnittlichen Steuererstattung von 350 Euro rechnen kann. Trifft einer der folgenden Punkte auf Sie zu, lohnt es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit, freiwillig eine Steuererklärung anzufertigen und sich die zu viel gezahlten Steuern erstatten zu lassen:

  1. Wenn eine Tätigkeit nicht das ganze Jahr ausgeübt wurde.
  2. Wenn sowohl Sie als auch Ihr Ehegatte auf der Lohnsteuerkarte die Steuerklasse IV eingetragen haben.
  3. Wenn Ihnen oder einem Ihrer Kinder ein Behinderten-Pauschbetrag zusteht.
  4. Wenn sich im Laufe des Jahres ihre Steuerklasse zu Ihren Gunsten geändert hat.
  5. Wenn Sie Eltern geworden sind und sich damit die Zahl der Kinderfreibeträge erhöht.
  6. Wenn Sie Werbungskosten (z.B. Fahrtkosten bei Pendlern, Umzugskosten, Kosten aufgrund doppelter Haushaltsführung), Sonderausgaben (z.B. Versicherungsbeiträge, Beiträge zur Riester-Rente oder Rürup-Rente) oder außergewöhnliche Belastungen (z.B. bei schwerer Krankheit) haben, für die kein Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen wurde.
  7. Wenn Sie erwarten, dass Sie einen Teil der einbehaltenen Kapitalertragssteuern (prüfen Sie die Zins- und Dividendenbescheinigung Ihrer Bank!) zurückbekommen.

Wenn Sie sich unsicher sind, können Sie sich von "Lohnsteuer kompakt 2007Steuererklärung bei Ihrem Finanzamt einreichen.

Grundsätzlich gilt:

Das Steuererklärung auszufüllen, lohnt sich fast immer: Jeder Haushalt kann immerhin mit einer durchschnittlichen Steuererstattung von 350 Euro rechnen.

Nutzen Sie "Lohnsteuer kompakt 2007

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