Der eingetragene Freibetrag wird auf die folgenden Monate des entsprechenden Kalenderjahres verteilt und senkt somit die monatlichen Abgaben. Mit dem Eintrag des Jahressteuerfreibetrags auf der Lohnsteuerkarte verpflichtet sich der Antragsteller, auch eine Lohnsteuererklärung für das entsprechende Steuerjahr abzugeben.
Ist der erste Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung erfolgreich und der Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen, reicht - beim niedrigeren oder selben Freibetrag- in den folgenden Jahren der vereinfachte Antrag mit nur zwei Seiten aus.
Ob sich ein Eintrag und der damit verbundene Zeitaufwand wirklich lohnen, müssen Sie selbst entscheiden. Was meinen Sie? Diskutieren Sie mit uns bei den forium-Experten - dem Forum für Steuern, Versicherungen und Finanzen.
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