Über den Link "Steuererstattung berechnen" können Sie jederzeit den Stand der aktuellen Steuererstattung bzw. -nachzahlung abrufen. In die Berechnung fließen alle eingegebenen Daten ein. Ob das Ergebnis korrekt ist, hängt also von der Vollständigkeit Ihrer Angaben ab.
Die Berechnung wird in die verschiedenen Einnahme- und Ausgabearten aufgeschlüsselt. Das Formular mit den einzelnen Berechnungsposten können Sie über den Link "Drucken" zu Papier bringen.
Hinweis: Die Feststellung der zu entrichtenden Steuerschuld und eine daraus resultierende Steuererstattung bzw. Steuernachzahlung erfolgt ausschließlich durch das zuständige Finanzamt, bei dem der Kunde seine Steuererklärung einreicht.
Anfang 2009 trat das neue Recht zur Erbschaft- und Schenkungsteuer in Kraft. Zu den Gewinnern des neuen Gesetzes gehören Ehepartner, Kinder und eingetragene Lebensgefährten des Verstorbenen.... weiter