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15.01.2010

Lohnsteuer 2009: Mit Werbungskosten und Sonderausgaben Geld sparen

Sonderausgaben - Private Kosten absetzen?

Im Gegensatz zu den berufsbedingten Werbungskosten fallen die Sonderausgaben in den privaten Bereich. Wie auch Werbungskosten senken sie die Steuerlast des Arbeitsnehmers. Neben Vorsorgeaufwendungen, Beiträgen zur Altersvorsorge, Unterhaltskosten, Kirchensteuer und Ausgaben zur Berufsausbildung gehören auch Spenden zu den Sonderausgaben.

Sonderausgaben-Pauschbetrag

Der Sonderausgaben-Pauschbetrag ist im Gegensatz zum Arbeitnehmer-Pauschbetrag mit 36 Euro für Ledige und 72 Euro für Verheiratete sehr niedrig angesetzt. Ein Überschreiten ist daher relativ einfach.

Altersvorsorgesaufwendungen

Altersvorsorgeaufwendungen können bis zu einem Höchstsatz abgesetzt werden. Ledige können höchstens 13.600 Euro und Verheiratete 27.200 Euro als Sonderausgaben für das Steuerjahr 2008 absetzen. Bezogen auf die Beiträge zur Basisversorgung lag der absetzbare Satz für das Steuerjahr 2009 bei 68 Prozent.

Private Altersvorsorge (Riester-Rente)

Wer riestert kann sein gespartes Geld sowie seine erhaltenen Zulagen bis zu einem bestimmten Höchstbetrag als Sonderausgaben absetzen. Für das Steuerjahr 2009 kann man 2.100 Euro ansetzen.

Ausbildungskosten

Die Kosten für eine Berufsausbildung oder für ein Studium können mit bis zu 4.000 Euro als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden.

Unterhalt (für den Exgatten)

Auch die Unterhaltszahlungen an die Exgattin oder den Exgatten können abgesetzt werden. Möglich sind dabei maximal 13.805 Euro. Neuerung ab dem Steuerjahr 2010: Auch die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für den geschiedenen oder getrenntlebenden Ehepartner, die über den tatsächlichen Unterhaltszahlungen (13.805 Euro) liegen können steuerlich geltend gemacht werden.

Spenden

Spender können Sie bis zu 20 Prozent ihrer gesamten Jahreseinnahmen als Sonderausgaben absetzen.

Für Spenden an Parteien oder Wählervereinigungen gibt es einen Spendenhöchstbetrag. Ledige können demnach bis zu 1.650 Euro und Verheiratete bis zu 3.300 Euro als Sonderausgaben in ihrer Steuererklärung eintragen. Weitere Informationen rund ums Spenden gibt es in unserem Tipp: Spenden und Steuern sparen .

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