Jährlich grüßt die Steuererklärung. Mit ihr grüßen auch so seltsame Begriffe wie Arbeitnehmer-Pauschbetrag oder Sonderausgaben. Was steckt hinter diesen Steuerbegriffen? Wie hoch sind die Frei-, Pausch- und Höchstbeträge? Für die Steuerjahre 2009 und 2010 haben wir die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst.
Grundfreibetrag
(dhe) Jedem Bürger steht ein Grundfreibetrag von 7.834 Euro (2009) pro Kalenderjahr zur Verfügung. Einkommensteuern muss er dafür nicht zahlen. Eine Erhöhung des Grundfreibetrages gab es zum 1. Januar 2010. Jetzt liegt der jährliche Grundfreibetrag bei 8.004 Euro.
Einkommensteuertarif
Je höher das zu versteuernde Einkommen ist, desto höher ist auch der jeweilige Steuersatz. Der Eingangssteuersatz ist der niedrigste Einkommensteuertarif, dieser liegt derzeit bei 14 Prozent. Er beginnt nach dem Überschreiten des Grundfreibetrages.
Der Steuertarif steigt bis zu einer Einkommenshöhe von 52.552 Euro auf 42 Prozent an. Anschließend bleibt er bis zu einer Einkommenshöhe von 250.000 Euro konstant. Danach wird der Spitzensteuersatz, von 45 Prozent fällig.
Steuererklärungspflicht
Nicht jeder Arbeitnehmer ist grundsätzlich dazu verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Das muss sie oder er nur in bestimmten Fällen, beispielsweise, wenn im Veranlagungsjahr:
- beide Eheleute arbeiten und einer die Steuerklassen V oder VI hat.
- das Finanzamt einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen hatte.
- Entgeltersatzleistungen (z.B. Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld) über 410 Euro bezogen wurden.
- der Arbeitnehmer bei mehr als einem Arbeitgeber beschäftigt war.
Das sind die gängigsten Voraussetzungen. Auch wenn man keinen Arbeitslohn im letzten Jahr bezogen hat, kann es sein, dass eine Einkommensteuererklärung fällig wird. Etwa, wenn man andere Einkünfte - wie Miet- oder Zinseinnahmen - hatte.
Auf der nächsten Seite lesen Sie "Werbungskosten - Kosten für die Arbeit."
Anfang 2009 trat das neue Recht zur Erbschaft- und Schenkungsteuer in Kraft. Zu den Gewinnern des neuen Gesetzes gehören Ehepartner, Kinder und eingetragene Lebensgefährten des Verstorbenen.... weiter