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04.03.2009

Lohnsteuer 2009: Finanzielle Hilfe für Eltern

Lohnsteuer 2009: Finanzielle Hilfe für Eltern "Kinder sind unsere Zukunft!", sagt die Bundesregierung. Doch Kinder kosten auch Geld. Eltern merken das an der Telefonrechnung und den Ausgaben für Klamotten. Der Staat leistet aber auch finanzielle Hilfe. Was Eltern beispielsweise von der Steuer absetzen können, lesen Sie in diesem Text.

 

Wer bekommt Kinderfreibeträge oder Kindergeld?

(dhe) Kindergeld oder Kinderfreibeträge? Welche staatliche Unterstützung ist für Eltern besser? Diese Entscheidung müssen Steuerzahler nicht treffen. Das Finanzamt nimmt sie vor, in der so genannten Günstigerprüfung. Das Finanzamt nimmt die Prüfung aber nur vor, wenn man in dem Veranlagungsjahr auch Kindergeld erhalten hat. Das bedeutet: Eltern müssen andernfalls die Kinderfreibeträge in ihrer Steuerklärung eintragen. Den Kinderfreibetrag können die Eltern jedoch nur erhalten, wenn im entsprechenden Jahr auch Anspruch auf Kindergeld bestand.

Der Kinderfreibetrag liegt bei jährlich 3.648 Euro. Umgerechnet auf einen Monat entspricht das 304 Euro. Neben diesem allgemeinen Freibetrag gibt es noch einen zusätzlichen Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung, den so genannten BEA-Freibetrag. Dieser Freibetrag liegt bei jährlich 2.160 Euro, monatlich bei 180 Euro. Die Werte gelten nur bei verheirateten Eltern, die zusammen eine Steuererklärung abgeben. Ansonsten erhält man in der Regel nur den halben Freibetrag.

Ausbildungsfreibetrag bei volljährigen Kindern

Neben dem oben genannten Kinderfreibetrag und dem Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung können Eltern auch den so genannten Berufsausbildungsfreibetrag von jährlich 924 Euro geltend machen. Das gilt aber nur, wenn das volljährige Kind eine Ausbildung absolviert und auswärts wohnt. Ob das Kind dabei seine Ausbildung an der Universität, Fachhochschule oder in einem Betrieb absolviert, spielt keine Rolle. Bedingung: Die Eltern müssen für ihr volljähriges Kind einen Anspruch auf Kindergeld haben. Bei getrennt lebenden Ehepaaren gibt es den halben Ausbildungsbetrag in Höhe von jährlich 462 Euro.

Auf der nächsten Seite erfahren Sie wie man Unterhaltszahlungen für volljährige Kinder absetzen kann und in welchem Fall man den Entlastungsbetrag bekommt.

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