Die private Krankenzusatzversicherung leistet in der Regel nur für Medikamentenkosten, bei denen eine Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgt ist. Übernommen werden die Zuzahlungen, die der gesetzlich Versicherte selbst tragen muss. Medikamente, die ohne ärztliche Verschreibung erworben werden, erfahren keine Leistungen aus der Krankenzusatzversicherung.