Lebensversicherungsfonds: Schlechtes Geschäft mit dem Tod

Von 2002 bis heute haben mehr als 200.000 Bundesbürger in Lebensversicherungsfonds investiert. Diese geschlossenen Fonds, die gebrauchte Lebensversicherungen aufkaufen, haben von den Anlegern insgesamt rund fünf Milliarden Euro eingesammelt. Verkauft wurden die Produkte insbesondere von Banken, etwa der comdirect private finance AG, der SEB AG, den Volks- und Raiffeisenbanken und der Südwestbank AG.
„Das Investment entpuppt sich für einige Anleger zunehmend als Verlustbringer“, sagte Petra Brockmann, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht, vor der Presse in Frankfurt. So seien einige Fonds mit US-amerikanischen Policen „ein schlechtes Geschäft mit dem Tod“ (Beispiel: BVT Life Bond Fund II Dynamic). Denn bei diesen wurde die Lebenserwartung oft zu niedrig angesetzt. Folge: Es werden zu wenig Policen fällig, die Prämienzahlungen laufen aber weiter. Bei Fonds mit britischen Policen schlage die Finanzkrise voll durch, denn die Versicherungsgesellschaften haben relativ stark in Aktien investiert (Beispiel: MPC Renditefonds Britische Leben plus II). Die Folge sind geringere Rückkaufswerte und reduzierte Ablaufleistungen. Bei einigen Fonds mit deutschen Policen seien die Fremdkapitalkosten höher als die Renditen der Lebensversicherungen (Beispiel: König & Cie. Deutsche Leben III). Deswegen wird der Fonds jetzt abgewickelt. Weitere Informationen unter: www.LV-Fonds-im-Fokus.de
Lebensversicherungsfonds sind geschlossene Fonds (Kommanditgesellschaften), die „gebrauchte“ Lebensversicherungen – oder: Zweitmarktpolicen – erwerben. Der Verkäufer der Lebensversicherung bleibt nach der Veräußerung weiterhin versicherte Person. Der Verkäufer erhält den Verkaufspreis, der über dem von der Versicherungsgesellschaft gezahlten Rückkaufswert liegt. Die fälligen Prämienzahlungen werden von der Fondsgesellschaft übernommen, die dann später die Ablaufleistung erhält. Die Fondsgesellschaft spekuliert auf ein frühes Sterben des Versicherten, eine möglichst hohe Ablaufleistung oder entsprechende Handelsgewinne. Zwei Gründe für den Verkauf durch den Versicherungsnehmer von Policen: Der Zweck der Lebensversicherung (zum Beispiel Besicherung eines Kredites) fällt weg oder fällige Prämienzahlungen können nicht mehr bedient werden.
Zum Kanzleiprofil:
Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) nimmt laut JUVE, Handbuch für Wirtschaftskanzleien, 2009/2010, eine Spitzenposition bei den bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz ein. Der Kanzleigründer, RA. Peter Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. RA. Hahn und RAin. Dr. Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht und gehören laut JUVE-Handbuch zu den „häufig empfohlenen“ Anwälten. Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft mit Standorten in Bremen und Hamburg vertritt ausschließlich geschädigte Kapitalanleger. In monatlichem Turnus führt hrp Beratungstage in Stuttgart und Berlin durch.
(Pressemitteilung der Hahn Rechtsanwälte)

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