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22.10.2009

Laut der Swiss Life Vorsorge ist Hinterbliebenenschutz oft nicht ausreichend

Der Verlust des Partners ist ein schwerer Schicksalsschlag, der nicht wieder gut zu machen ist. Sind die Hinterbliebenen jedoch finanziell abgesichert, müssen sie sich zumindest keine Sorgen um laufende Kosten wie Miete, Lebenshaltung und Darlehen machen.

Allerdings verlassen sich viele ausschließlich auf die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung und wissen nicht, dass diese, sofern man auf sie Anspruch hat, bei weitem nicht die entstandene finanzielle Lücke schließen. Unter www.swisslife.de/vorsorge veranschaulicht Swiss Life im Thema des Monats "Hinterbliebenenschutz", wie leicht Angehörige in eine wirtschaftliche Notlage geraten können und nimmt die verschiedenen Vorsorgeformen wie gesetzliche Rentenversicherung, Betriebliche Altersvorsorge oder private Lebens- und Rentenversicherung unter die Lupe.

In vielen Fällen erhalten Angehörige eine Hinterbliebenenrente, sofern der Verstorbene Mitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung war. Doch nur unter bestimmten Voraussetzungen: Zum Beispiel müssen mindestens fünf Jahre Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt worden sein. Wie lange die Leistungen gezahlt werden und wie hoch sie sind, hängt außerdem u. a. vom Alter des Verwitweten ab. Beispielsweise hat ein Hinterbliebener, der jünger als 45 Jahre ist und keine Kinder erzieht, Anspruch auf 25% der Rente des Ehepartners - allerdings nur zwei Jahre lang.

"Viele unterliegen bezüglich der Hinterbliebenenansprüche einem folgenschweren Irrtum und meinen, sie hätten Anspruch auf einen Teil des Einkommens des Partners. Zugrunde gelegt wird aber nicht das Einkommen, sondern der Rentenanspruch des Verstorbenen. Die Hinterbliebenenzahlungen sind also wesentlich geringer, als oft erwartet wird", warnt Wolfgang Hiemer, Leiter der Abteilung Produktkonzeption bei Swiss Life. Der Experte rät, auch den nicht berufstätigen Partner abzusichern.

Der Leistungsumfang der gesetzlichen Rentenversicherungen macht eine zusätzliche Vorsorge unumgänglich. Swiss Life bietet unter www.swisslife.de/vorsorge einen Überblick über die verschiedenen Vorsorgemöglichkeiten und zeigt die Brisanz des Themas auf.

(Pressemitteilung Swiss Life)

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