Startseite > Redaktion
14.01.2010

Kurzarbeit - weniger arbeiten in Krisenzeiten

Was tun bei Kündigung trotz Kurzarbeit?

Wer von seinem Chef eine Kündigung erhält, muss sich idealerweise drei Monate vor Beginn der Arbeitslosigkeit persönlich bei der Arbeitsagentur melden. Wenn man jedoch kurzfristiger von seiner Entlassung erfährt, muss die Agentur für Arbeit innerhalb von drei Tagen darüber in Kenntnis gesetzt werden. So soll bereits im Vorfeld der eigentlichen Arbeitslosigkeit soviel wie möglich getan werden um für den Betroffenen einen neuen Job zu finden.

Wer eine Kündigung verspätet meldet, muss mit einer Sperrfrist bei den Leistungen rechnen. Ohnehin gilt der Anspruch auf Arbeitslosengeld erst ab dem Tag der persönlichen Arbeitslosmeldung. Wer selbst kündigt, bekommt bis zu drei Monate kein Arbeitslosengeld. Dasselbe gilt, wenn der Entlassene die Kündigung durch eigenes Fehlverhalten herbeigeführt hat, bei einer so genannten verhaltensbedingten Kündigung.

Auch wenn das Arbeitslosengeld bereits gezahlt wird, muss der Arbeitsuchende einige Pflichten erfüllen, damit ihm keine Leistungen gestrichen werden. So muss er sich selbst aktiv um eine neue Stelle bemühen und auch für die Bemühungen des Arbeitsvermittlers verfügbar sein. Mit Zustimmung der Arbeitsagentur ist eine Ortsabwesenheit für höchstens 21 Tage im Jahr möglich.

Lesen Sie auf der folgenden Seite, wie hoch Ihr Arbeitslosengeld nach einer Kündigung ausfallen kann.

Die Mietkaution richtig anlegen

mietkautionNeben der Vorfreude auf die neue Wohnung bringt ein Umzug vor allem eines mit sich: Kosten. Denn für Renovierungen, Möbel und Maklerprovision hat man oft schon ein paar hundert oder a ... weiter

Steuererklärung für 2011 - Das ist neu

Für die Steuererklärung für 2011 gibt es einige Änderungen zu beachten. So können Arbeitnehmer beispielsweise in ihrer nächsten Steuererklärung einen Werbungskosten-Pauschbetrag von 1. ... weiter

Produkttests

Im Test: Die Kfz-Versicherung der AllSecur mit Marten
Es ist Herbst in Deutschland und auf den Straßen treibt ein finsterer Gesell sein Unwesen. Die Opfer: Ahnungslose Autos. Denn ganz egal, ob Hagelschaden, Blechschaden oder Diebstahl: Marder Marten hat seine Finger im Spiel. Sein Gegner ist die Kfz-Versicherungsmarke AllSecur. Ob diese auch im richtigen Leben die Oberhand behält, verraten wir Ihnen in unserem Produkttest der Kfz-Versicherung. mehr...

Im Test: Der Direktkredit der SWK Bank
Bei der SWK Bank kann man einen Ratenkredit direkt online bestellen. Innerhalb von 30 Sekunden soll man dabei eine Antwort erhalten, ob man zwischen 1.000 und 50.000 Euro als Kreditsumme erhalten kann. Das Geld würde dann innerhalb von zwei Arbeitstagen auf dem Konto des Antragsstellers sein. Ob sich das Angebot lohnt, erfahren Sie in unserem Produkttest des Direktkredits der SWK Bank. mehr...

Im Test: Das Festgeld der GarantiBank
Bringen vierblättrige Kleeblätter auch Bankkunden Glück? Die Garantibank versucht es auf jeden Fall und setzt den vermeintlichen Glücksbringer nicht nur in ihr eigenes Logo. Auch im Namen der Festgeldanlage findet sich das Kleeblatt wieder. Ob Sie sich bei dieser Geldanlage nur auf ihr Glück verlassen sollten, erfahren Sie in unserem Test des Kleeblatt-Festgeld-Kontos. mehr...

Im Test: Das Top-Zinskonto der Norisbank
Die Norisbank ist eine Tochter der Deutschen Bank und bezeichnet sich selbst als "ersten Qualitätsdiscounter im deutschen Bankenmarkt." Jetzt hat die Norisbank ihren Tagesgeld-Aktionszins noch einmal erhöht. Wir haben uns das Top-Zinskonto der Norisbank genauer angesehen. Ist der Name Programm? Die Antwort auf diese Frage lesen Sie hier in unserem Produkttest. mehr...

Im Test: Das Tagesgeldkonto der Targobank
Die Bäume blühen, die Zinsen steigen. Ist das der Frühling oder das Ende der Sparerkrise? Vielleicht beides. Einige Tagesgeldanbieter schrauben ihre Zinsen sachte nach oben. Zum Beispiel die Targobank. Wir haben uns das Tagesgeldangebot der Targobank einmal genauer angesehen. Unsere Erkenntnisse lesen Sie hier. mehr...

Finanz-Newsletter

Melden Sie sich für den Gratis-Newsletter von forium an!

Ich habe die AGB und Datenschutzerklärung gelesen und bin damit einverstanden.

Ihr Abonnement können Sie entweder auf der Abmeldeseite oder in jedem Newsletter mit einem Klick beenden.