Kurzarbeit – weniger arbeiten in Krisenzeiten

Wie hoch ist das Kurzarbeitergeld?

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Der Arbeitgeber erhält von der Arbeitsagentur 60 Prozent vom Nettogehalt der ausgefallenen Arbeitszeit. Lebt ein Kind im Haushalt des Angestellten, bekommt er 67 Prozent des ausgefallenen Gehalts. Dieses Kurzarbeitergeld zahlt der Chef seinem Angestellten mit dem Gehalt für die verbleibenden Arbeitsstunden aus, er bekommt es von der Arbeitsagentur erstattet. Die mögliche Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld liegt für bis Ende 2009 begonnene Maßnahmen bei derzeit 24 Monaten, ansonsten liegt sie bei 18 Monaten

Darüber hinaus übernimmt die Agentur für Arbeit in den ersten sechs Monaten der Kurzarbeit 50 Prozent der Sozialabgaben für den Arbeitgeber. Ab dem siebten Monat erstatten die Agenturen für Arbeit die Sozialabgaben komplett. Nimmt der Arbeitnehmer in seiner ausgefallenen Arbeitszeit an einer Weiterbildung oder Qualifizierung teil, kann die Arbeitsagentur die kompletten Sozialversicherungsbeiträge sogar von Anfang an übernehmen. Das gilt befristet bis Ende 2010. Die Weiterbildungsmaßnahmen werden ebenfalls von der Arbeitsagentur gefördert. So kann sich der „Leerlauf“ für den Chef und seine Angestellten sogar lohnen. Der Kurzarbeiter hat in einer konjunkturellen Flaute Zeit, sich weiterzubilden und der Chef bekommt finanzielle Mittel, um seinen Mitarbeiter weiter zu qualifizieren, was oft in auftragsstarken Phasen zeitlich nicht gut möglich ist.

Lesen Sie auf der folgenden Seite, ob die Kurzarbeit vor einer Kündigung schützt oder nicht.

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