Kurzarbeit – weniger arbeiten in Krisenzeiten

Saisonbedingt oder in Krisenzeiten stellen viele Chefs auf Kurzarbeit um. Das bedeutet für die Angestellten: Weniger arbeiten. Aber was bleibt vom Gehalt übrig? Und wie viel bekommt der Arbeitnehmer, wenn er doch arbeitslos wird? Die Antworten lesen Sie in diesem Text.

Wann gibt es Kurzarbeitergeld?

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Kurzarbeit ist eine Maßnahme der Agentur für Arbeit, um in auftragsschwachen Zeiten betriebsbedingte Kündigungen zu vermeiden. Indem die reguläre Arbeitszeit der Angestellten verkürzt wird, kann sich der Betrieb einer schlechteren Auftraglage anpassen. Sei es nun saisonbedingt über den Winter oder in Zeiten einer wirtschaftlichen Flaute. So kann auch der Arbeitgeber finanziell entlastet werden. Der Arbeitnehmer behält seinen Arbeitsplatz, während der Chef weniger Lohnkosten hat, finanzielle Unterstützung erhält der Arbeitgeber vom Arbeitsamt.

Gleichzeitig muss das Unternehmen in schlechten Zeiten keine eingearbeiteten Fachkräfte vor die Tür setzen und kann bei wieder steigender Konjunktur auf ein eingespieltes Team zählen.
Bei einem Verdienstausfall von mehr als zehn Prozent für einen Angestellten können die Arbeitgeber einen Antrag auf Kurzarbeit stellen. Die ursprüngliche Regelung, dass mindestens 30 Prozent der Belegschaft betroffen sein müssen, wurde bis Ende 2010 ausgesetzt. Arbeitgeber können bis dahin wählen, welche der beiden Regelungen sie in Anspruch nehmen. Gleichzeitig muss feststehen, dass der Arbeitsausfall nur vorübergehend ist und die volle Arbeitszeit in spätestens 24 Monaten wieder aufgenommen werden kann. Für Kurzarbeit, die ab 2010 entsteht, gilt jedoch nur noch eine maximale Bezugsfrist von 18 Monaten. Kurzarbeit kann befristet bis 2010 auch für Leiharbeiter beantragt werden.

Lesen Sie auf der folgenden Seite, wie viel der Arbeitnehmer während der Kurzarbeit noch verdient.

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