Kurzarbeit und Sozialabgaben

Steigt ein Unternehmen auf Kurzarbeit um, übernimmt die Agentur für Arbeit 50 Prozent der Sozialabgaben, die der Arbeitgeber für die betroffenen Angestellten leisten müsste. Nimmt der Arbeitnehmer in seiner ausgefallenen Arbeitszeit an einer Weiterbildung oder Qualifizierung teil, kann die Arbeitsagentur befristet bis Ende 2010 sogar die kompletten Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers übernehmen. Die Weiterbildungsmaßnahmen werden ebenfalls von der Arbeitsagentur gefördert.
Laut einer Neuregelung, die ab Juli 2009 gelten soll, übernimmt die Agentur für Arbeit die kompletten Sozialabgaben für den Arbeitgeber bereits ab dem siebten Monat Kurzarbeit.

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