Krankenzusatzversicherung: Krankheitsschutz individuell ergänzen

Mit den Zusatztarif eine bessere Pflege

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Den Schicksalsschlag, der einen zum Pflegefall macht, wünscht man natürlich niemanden. Trotzdem sollte man sich gegen ein solches Risiko absichern. Bis zum 65. Lebensjahr kann eine Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherung im Regelfall Schutz bieten – vorausgesetzt man hat eine abgeschlossen.

Ansonsten greift sowohl bei Kassen- als auch bei Privatpatienten die gesetzliche Pflegeversicherung. Diese bietet jedoch nicht mehr als eine minimale Grundsicherung. Schwerpflegebedürftige (Stufe II) erhalten von ihr für einen Heimplatz 1.279 Euro monatlich. Eine solche Unterbringung kostet aber normalerweise zwischen 2.000 und 3.000 Euro. Den Rest muss man selbst aufbringen oder nahe Verwandte werden herangezogen. Wenn das nicht geht, zahlt das Sozialamt. Dieses prüft aber, ob Verwandte „Hilfe zur Pflege“ leisten könnten und holt sich gegebenenfalls dort Geld zurück. So kann es schnell dazu kommen, dass das Eigenheim für die Pflegekosten zwangsweise veräußert werden muss.

Private Pflegepolicen können einen zusätzlichen Schutz bieten. Es gibt drei gängige Tarife:

  1. Pflegekostenversicherung
    Im Pflegefall übernimmt die Versicherung einen festen Prozentsatz der Eigenkosten. Erstattet die gesetzliche Pflegeversicherung beispielsweise 60 Prozent aller Kosten, zahlt die private Zusatzpolice 80 Prozent des verbleibenden Rests. Sie selbst müssten dann nur acht Prozent der Gesamtkosten tragen. Durch den vereinbarten Prozentsatz ist man gut gegen Preisexplosionen in der „weißen Industrie“ abgesichert. Da die Pflegekosten in Zukunft wahrscheinlich steigen werden, dürften auch die Beiträge für diese Versicherung nach oben gehen.
  2. Pflegerentenversicherung
    Dieses Angebot ist das älteste innerhalb der privaten Pflegepolicen. Im Pflegefall wird eine konkrete Rente ausgezahlt, die sich nach der Pflegestufe und den eigenen Einzahlungen richtet. Ob die heute fest ausgemachten Zahlungen bei Pflegebedürftigkeit in 30 Jahren ausreichen werden, ist mehr als fraglich.
  3. Pflegetagegeldversicherung
    Sie ist mit der Krankenhaustagegeldversicherung vergleichbar. Diese Versicherung ist günstiger als die Pflegekostenversicherung. Durch fest vereinbarte Tagegelder besteht jedoch die gleiche Unsicherheit über künftige Pflegekosten wie bei der Pflegerente. Einige Versicherungen haben eine mehrjährige Wartezeit bis Tagegelder ausgezahlt werden.

Wer seine Kinder nicht durch einen Pflegefall zusätzlich finanziell belasten möchte oder wer Wert auf persönlichere Pflegeleistungen als das staatlich garantierte Schema F legt, kann sich diese Zusatzpolicen genauer ansehen.
Alle nach 1958 Geborenen können die Beiträge als Vorsorgeaufwendungen bei der Steuererklärung angeben.

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