Krankenzusatzversicherung: Krankheitsschutz individuell ergänzen

Gut zubeißen mit dem Zahnzusatztarif

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Die gesetzliche Krankenversicherung deckt nur die Kosten einer zahnärztlichen Behandlung und die Materialkosten von Amalgam- und Kunststofffüllungen ab. Möchte man jedoch Plomben aus Keramik oder Gold, was medizinisch oft wünschenswert ist, muss man selbst zahlen.

Wenn es so weit ist, dass man sich um seine dritten Zähne kümmern muss, läuft ohne Selbstbeteiligungen gar nichts mehr. Kann man nachweisen, dass man in den letzten zehn Jahren einmal pro Kalenderjahr beim Zahnarzt war, zahlen die Kassen 65 Prozent des Zahnersatzes. Wer fünf Jahre lang regelmäßig seinen Zahnarzt besucht hat, erhält von der Krankenkasse immerhin 60 Prozent der Kosten erstattet. Ohne einen Vorsorgenachweis teilt man sich die Kosten mit der gesetzlichen Krankenversicherung. Diese Regelungen gelten übrigens nicht nur für Dritte Zähne, sondern für jeden Zahnersatz, wie Kronen oder Brücken.

Private Zahnzusatzversicherungen übernehmen im Normalfall 20 bis 50 Prozent Ihrer Kosten. Die Zusatzversicherung zahlt in der Regel auf Grundlage der Rechnung der gesetzlichen Kasse einen Prozentsatz der Selbstbeteiligung. Alternativ dazu gibt es auch Krankenzusatztarife, die einen festen Teil der Rechnung erstatten, unabhängig davon, ob die gesetzliche Kasse in Vorleistung tritt oder nicht. Diese Variante ist für Versicherte günstiger, denn so beteiligt sich die Zusatzversicherung auch an teuren Leistungen, die man als Kassenpatient sonst allein zahlen müsste.

Einige Tarife beinhalten zusätzlich Kieferorthopädie. Bei diesen Maßnahmen und beim Zahnersatz ist eine vorherige Absprache mit der Zusatzversicherung eine sinnvolle Sache. Der zusätzliche Schutz beinhaltet aber nur Kostenübernahmen. Eine Gleichstellung mit Privatpatienten wird nicht geboten.

Im Regelfall sind einzelne Zahnzusatztarife, außerhalb eines Pakets von Zusatzversicherungen, relativ teuer.

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