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30.03.2009

Mit einer Auslandskrankenversicherung gut abgesichert verreisen

Zusätzlicher Schutz: Auslands-Krankenversicherung

Es besteht die Möglichkeit zusätzlich zur regulären Krankenversicherung, eine Auslands-Krankenversicherungen abzuschließen. Die Versicherung kommt für alle Arzt- sowie ambulante und stationäre Krankenhauskosten auf. Ferner bezahlt sie alle Medikamente und Heilmittel.

Die Kosten für schmerzstillende Zahnbehandlung werden ebenfalls übernommen, teilweise auch Füllungen und Zahnersatz. Voraussetzung ist, dass die Erkrankung akut und unvorhergesehen aufgetreten ist.

Auch bei akut auftretenden Problemen während der Schwangerschaft leistet die Versicherung Unterstützung. Bei einem Todesfall im Ausland beteiligt sich die Versicherung mit festen Beträgen an Begräbnis- oder Überführungskosten. Ist eine Behandlung in Deutschland aus medizinischer Sicht sinnvoll, übernimmt die Versicherung die Kosten für den Rücktransport. Im umgekehrten Fall - Sie müssen, weil eine Erkrankung Sie transportunfähig gemacht hat, länger als geplant vor Ort bleiben - verlängert sich der Versicherungsschutz in der Regel um 90 Tage. Ausnahmen mit kürzerem Versicherungsschutz sind jedoch möglich.

In nicht wenigen Ländern kann es vorkommen, dass man ambulante Behandlungskosten erst einmal selbst vorschießen muss. Sie sollten dann darauf achten, die Originalrechnung ausgehändigt zu bekommen.

Die Auslands-Krankenversicherung erstattet Ihnen gegen Vorlage dieser Rechnung die im Voraus gezahlte Summe. Steht eine besonders teure Behandlung an, sollten Sie sich von Ihrer Versicherungsgesellschaft die Übernahme der Kosten bestätigen lassen.

Es ist üblich, einen Fragebogen über Vorerkrankungen auszufüllen. Die Versicherung kann einen Vertragsabschluss ablehnen, wenn relevante Vorerkrankungen vorliegen. Sollten Unwahrheiten beim Ausfüllen des Fragebogens auftauchen, kann die Versicherung Leistungen verweigern.

Für die Versicherung besteht bei folgenden Beispielen keine Leistungspflicht:

  • Die Behandlung im Ausland war Anlass der Reise
  • Krankheiten und deren Folgen sowie für Folgen von Unfällen, die durch Kriegsereignisse oder Teilnahme an inneren Unruhen verursacht worden sind
  • auf Vorsatz beruhende Krankheiten und Unfälle einschließlich deren Folgen sowie für Entzugs- und Entwöhnungsbehandlungen
  • für Behandlung geistiger und seelischer Störungen und Erkrankungen

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