Grundsätzlich erstreckt sich der Versicherungsschutz der privaten Krankenversicherung auch auf das Ausland. § 1 Abs. 4 der Musterbedingungen der privaten Krankenversicherungen besagt, dass sich der Versicherungsschutz für Krankheiten, Unfälle und andere im Vertrag genannte Ereignisse auch auf Heilbehandlungen in Europa erstreckt. Er kann durch Vereinbarung auch auf außereuropäische Länder ausgedehnt werden. Während des ersten Monats eines vorübergehenden Aufenthalts im außereuropäischen Ausland besteht auch ohne gesonderte Vereinbarung Versicherungsschutz. Dieser Zeitraum kann sich längstens auf weitere zwei Monate verlängern, wenn der Aufenthalt wegen notwendiger Heilbehandlung ausgedehnt werden muss.
Wer eine private Krankenversicherung abschließt, hat freie Krankenhaus- und Arztwahl auch im Ausland. Ansonsten gelten mindestens die gleichen Leistungen wie bei einer gesetzlichen Krankenkasse. Selbstbeteiligungen richten sich nicht nach den ortsüblichen Regelungen sondern nach dem, was Sie hier mit der Versicherung vereinbart haben.
Krankenrücktransporte sind meistens ebenfalls gesichert. Es kann jedoch sein, dass der Versicherungsschutz außerhalb Europas nur zeitlich befristet gilt. Eine Verlängerung kann als zusätzlicher Schutz im Vertrag vereinbart werden.
Die Einzelheiten des Versicherungsschutzes im Ausland variieren von Gesellschaft zu Gesellschaft. Vor Beginn einer Reise sollten Sie mit Ihrer Versicherung klären, welche Leistungen gegebenenfalls übernommen werden und in welchen Ländern Versicherungsschutz besteht.
| # | Anbieter | Produkt | Zinssatz |
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| 1 | MoneYou | Tagesgeld | 2,75% |
| 2 | Barclays Bank | LeitzinsPlus | 2,75% |
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