Krankenversicherung – Für jeden unentbehrlich

Leistungen der Kassen

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Über die Leistungen der privaten und gesetzlichen Krankenkassen lassen sich nur schwer allgemeine Aussagen machen. Grundsätzlich ist das Leistungsspektrum der privaten Kassen größer als das der gesetzlichen, außer im Standardtarif der Privaten. Dabei liegt es auch am Versicherten, in welchem Umfang er sich versichern will.

Der bekannteste Vorteil privater Versicherungen ist die bevorzugte Behandlung durch niedergelassene Ärzte und Zahnärzte. Es wird eine freie Krankenhauswahl geboten und – je nach Vertrag – die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer inklusive chefärztlicher Behandlung und Betreuung. Zahnärztliche Behandlungen übernehmen die privaten Versicherer innerhalb der jeweiligen Tarife.

Das wirkt sich natürlich auf den Beitrag aus, schließlich ist ein höherer Erstattungsprozentsatz für die Versicherer mit höheren Ausgaben verbunden. Die anfallenden Arztrechnungen zahlt der Versicherte normalerweise selbst, er bekommt sein Geld aber von der Versicherung zurückerstattet. Auch hier ist die Höhe der Rechnungsübernahme vom gewählten Tarif abhängig. Die Kosten eines Krankenhausaufenthalts zahlt die Versicherung direkt.

Bei der gesetzlichen Versicherung übernehmen die Kassen die Behandlungskosten meist direkt. In einigen Fällen wie bei Zahnbehandlungen oder Physiotherapie müssen die Patienten aber einen Eigenanteil übernehmen.

Auch hier gibt es signifikante Unterschiede. Die eine Versicherung zahlt beispielsweise Behandlungskosten für Akupunktur, Massage oder den Besuch beim Heilpraktiker, während andere Kassen sich alternativen Behandlungen strikt verweigern.

Allerdings gibt es seit der Gesundheitsreform neue Pflichtleistungen der gesetzlichen Kassen. Beispielsweise müssen sie ihren Versicherten bestimmte Schutzimpfungen bieten, auch Mutter-/Vater-Kind-Kuren sind nun Pflichtleistungen der Gesetzlichen.

Hinzu kommt eine Vielzahl neuer Tarife. Zu einigen sind die Krankenkassen verpflichtet, andere bieten sie freiwillig an:
So müssen die gesetzlichen Krankenkassen seit April 2007 das Hausarztmodell anbieten, bei dem der Patient als erstes die Meinung seines Hausarztes einholt und dafür einen Bonus von der Versicherung erhält.

Ebenfalls neu im Pflichtpaket der Gesetzlichen sind die „Besonderen Versorgungsformen“. Das sind unter anderem die integrierte Versorgung und das Disease-Management-Programm: eine strukturierte Behandlung, die helfen soll, Folgeerkrankungen bei chronisch Kranken zu vermeiden. So soll den Versicherten durch gezielte Vernetzung einzelner Behandlungsstationen eine bessere Versorgung gewährleistet werden.

Zu den neuen Wahltarifen gehört beispielsweise der Kostenerstattungstarif, bei dem der Versicherte seine Behandlung zunächst selbst zahlt. So bekommen gesetzlich Versicherte den gleichen Behandlungsstatus wie privat Versicherte. Die Kasse erstattet die Kosten bis zum gesetzlichen Leistungsanspruch. Was darüber hinausgeht muss der Versicherte selbst tragen – zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr.

Beim Selbstbehalttarif verpflichtet sich der gesetzlich Versicherte, einen vertraglich festgelegten Anteil der Behandlungskosten selbst zu zahlen. Als Gegenleistung erhält er einen Betrag gutgeschrieben beziehungsweise ausgezahlt. Das lohnt sich eher für Versicherte, die selten zum Arzt gehen.

Das gleiche gilt für Tarife mit Beitragsrückerstattung: Wenn der Versicherte ein Jahr lang keine Leistung (außer Vorsorge und Früherkennung) in Anspruch genommen hat, wird er von seiner Krankenkasse mit einer Prämie oder Zuzahlungsermäßigung belohnt. Dieser Bonus beläuft sich auf maximal ein Zwölftel seines Jahresbeitrags.

Bevor Sie sich also für eine Krankenversicherung entscheiden, egal ob gesetzlich oder privat, sollten Sie unterschiedliche Angebote einholen und die Kosten und Leistungen vergleichen. Ein vermeintlich günstiger Tarif kann teuer werden, wenn er mit einer hohen Eigenbeteiligung erkauft wird.

In diesem Text finden Sie detaillierte Informationen zur Gesundheitsreform und den neuen Tarifen der gesetzlichen Krankenkassen.

2 Kommentare zu “Krankenversicherung – Für jeden unentbehrlich”:

  1. Günter Voß

    Sie schildern unter Punkt 1. dass jeder nun verpflichtet ist sich für den Krankheitsfall zu
    versichern. Mich würde interessieren aus welchen Gesetz Sie diese Verpflichtung hernehmen.
    M. f. G.

    Voss

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