Krankenversicherung – Für jeden unentbehrlich

Zurück in die gesetzliche Kasse

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Nicht nur der Wechsel in die private Krankenkasse ist reglementiert, sondern auch die Rückkehr in die gesetzliche Kasse. Wer einmal aus der gesetzlichen Krankenkasse ausgetreten ist, kann im gleichen Status nicht wieder zurückkommen.

Nur grobe Einkommenseinbußen könnten eine Wiederaufnahme ermöglichen. Man muss innerhalb eines Jahres im Monatsdurchschnitt unter der Einkommenspflichtgrenze von 4.050 Euro (Stand: 2009) liegen, um sich wieder gesetzlich versichern zu können.

Für jene, die sich allerdings von der Pflichtversicherung befreien lassen, führt in der Regel kein Weg zurück in die gesetzliche Krankenkasse. Das sind diejenigen, die in der privaten Versicherung bleiben wollen, obwohl ihre Einkünfte unter die Versicherungspflichtgrenze gesunken sind. Anstatt zurück in die Gesetzliche zu wechseln, stellen sie einen Befreiungsantrag. Wird der Antrag gewährt, gibt es keine Rückkehr in den Schoß der gesetzlichen Versicherer.

Eine Ausnahme gilt jedoch für Arbeitslose. Wer Arbeitslosengeld bezieht, wird grundsätzlich gesetzlich versichert. Bei manchen privaten Versicherern ist es möglich, seinen Versicherungsvertrag für bis zu zwei Jahre ruhen zu lassen, damit man sich nach dem Ende der Arbeitslosigkeit wieder privat versichern lassen kann. Man kann auch in der privaten Krankenversicherung bleiben. Der Versicherungsbeitrag, der über einen pauschalen gesetzlichen Beitrag hinaus geht, muss dann allerdings vom Privat Versicherten gezahlt werden.

Pech haben allerdings diejenigen Privat Versicherten, die mit über 55 Jahren arbeitslos werden oder mit ihrem Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze fallen. Wer über 55 ist, kann nicht in die gesetzliche Krankenkasse zurück, wenn er in den zurückliegenden fünf Jahren durchgehend privat versichert war.

Und wer von der Gesetzlichen in die Private wechseln will, muss nachweisen, dass er seit drei Jahren über der Versicherungspflichtgrenze verdient. Diese Grenze gilt jedoch nicht für freiwillig gesetzlich Versicherte.

2 Kommentare zu “Krankenversicherung – Für jeden unentbehrlich”:

  1. Günter Voß

    Sie schildern unter Punkt 1. dass jeder nun verpflichtet ist sich für den Krankheitsfall zu
    versichern. Mich würde interessieren aus welchen Gesetz Sie diese Verpflichtung hernehmen.
    M. f. G.

    Voss

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