Partner und Kinder versichern
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Einer der größten Vorteile der gesetzlichen Krankenversicherung liegt sicherlich in der Familienversicherung. Ehegatte, Lebenspartner und Kinder können ohne zusätzlichen Beitrag mitversichert werden.
Voraussetzung ist allerdings, dass die Familienangehörigen sich vorwiegend in Deutschland aufhalten, nicht von der Versicherungspflicht befreit sind und nicht mehr als 400 Euro (Stand: 2009) monatlich verdienen.
Kinder sind nicht familienversichert, wenn nur ein Elternteil gesetzlich versichert ist, und das Einkommen des anderen Elternteils regelmäßig über der Versicherungspflichtgrenze von 4.050 Euro und über dem Verdienst des Mitglieds liegt.
Grundsätzlich kann der Nachwuchs höchstens bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs bei den Eltern mitversichert werden, zumindest dann, wenn er sich in einer Schul- oder Berufsausbildung befindet. Wird diese Ausbildungsphase durch den Wehr- oder Zivildienst unterbrochen, verlängert sich die mögliche Familienversicherung um die entsprechende Zeit.
Sind diese Voraussetzungen nicht gegeben, endet die Familienversicherung mit Vollendung des 18. Lebensjahrs. Sind die Eltern bei verschiedenen gesetzlichen Krankenkassen versichert, besteht für die Kinder ein Wahlrecht.
Sie schildern unter Punkt 1. dass jeder nun verpflichtet ist sich für den Krankheitsfall zu
versichern. Mich würde interessieren aus welchen Gesetz Sie diese Verpflichtung hernehmen.
M. f. G.
Voss
Hallo Herr Voß,
hilfreiche Infos hierzu finden Sie hier
http://www.mdr.de/mdr-info/verbrauchertipps/4463678.html
(Bericht des MDR vom Mai 2007)