Neu seit der Gesundheitsreform ist, dass die privaten Krankenversicherer ehemals Versicherte in den Standardtarif aufnehmen müssen, ohne Gesundheitsprüfung oder Risikozuschlag. Die Leistungen dieses Tarifs sind jedoch nicht höher als die der gesetzlichen Versicherer.
Am Aufnahmeprozedere für die anderen Tarife der Privaten hat sich hingegen erst einmal nichts geändert.
Bevor sich jemand privat versichern kann, muss er oder sie einen detaillierten Fragebogen zu Vorerkrankungen und möglichen Gesundheitsrisiken ausfüllen. Manchmal wird auch ein Gesundheits-Check beim Arzt fällig. Wichtig ist, dass der Antragsteller weder beim Ausfüllen des Fragebogens noch beim Arztbesuch falsche Angaben macht oder etwas verschweigt. Das kann im Ernstfall den Versicherungsschutz kosten.
Ausgehend von Risikoprofil, Alter und Geschlecht des Aspiranten, errechnet die Versicherung den möglichen Beitragssatz. Entscheidend sind zudem die Leistungswünsche des Neukunden wie Chefarztbehandlung, Krankenhauswahl oder die Übernahme aller Zahnbehandlungen. Die Liste der möglichen Leistungen ist lang und somit auch die Bandbreite der Tarife.
Bei der Auswahl eines Versicherungstarifs sollte man bedenken, dass durch die steigenden Kosten im Gesundheitssystem auch bei privaten Versicherungen die Beitragssätze steigen. Da sich die Tarife nicht am Einkommen orientieren, kann das für den Rentenempfänger zu einem finanziellen Problem werden.
Damit die Belastungen nicht ins Unermessliche steigen, ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass Kranken-Vollversicherte zwischen 21 und 60 Jahren einen Zuschlag von zehn Prozent für die Altersbeitragssicherung bezahlen. So wird gewährleistet, dass mit dem Eintreten des 65. Lebensjahrs die Beiträge stabil bleiben.
Um Beiträge zu sparen, können Versicherte ab 65 Jahren zudem in einen preiswerteren, gesetzlich festgelegten Standardtarif wechseln, der mindestens die Leistungen einer gesetzlichen Kasse garantiert.
Wer nicht in den Standardtarif wechseln möchte, kann auf einzelne Leistungen wie Chefarztbehandlung oder Einzelzimmer verzichten und somit seinen Beitragssatz reduzieren. Wer in jungen Jahren eine private Krankenversicherung abschließen will, sollte außerdem nicht vergessen, dass möglicher Nachwuchs in Zukunft zusätzlich versichert werden muss, während Kinder in der gesetzlichen Krankenversorgung bei den Eltern mitversichert sind.
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