Wie berechnen sich die Beiträge?
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Die Beiträge der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung werden nach dem Einkommen und nicht nach dem persönlichen Risiko-Profil wie in der privaten Krankenversicherung berechnet.
Wichtig für die Beitragsberechnung ist die so genannte Beitragsbemessungsgrenze. Sie liegt 2009 bei 44.100 Euro pro Jahr bzw. bei 3.675 Euro pro Monat. Das heißt, bis zu diesem Einkommen orientieren sich die Beitragssätze prozentual an dem Gehalt und später an der Rente.
Seit der Einführung des Gesundheitsfonds im Januar 2009 gilt für alle gesetzlichen Krankenversicherungen derselbe Beitrag, seit Juli 2009 beträgt dieser 14,9 Prozent. Allerdings zahlt der Versicherte von seinem Bruttogehalt nur die Hälfte des Beitragssatzes, die andere Hälfte übernimmt der Arbeitgeber oder der Rentenversicherungsträger. Einen im gesamten Beitrag enthaltenen Zusatzbeitrag von 0,9 Prozent trägt der Versicherte allein. (Der Versicherte zahlt also die Hälfte von 14,0 Prozent zzgl. 0,9 Prozent.)
Oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze werden Löhne und Gehälter nicht mehr mit Beiträgen belastet. Diese Grenze wird jährlich an die allgemeine Lohn- und Gehaltsentwicklung der Versicherten angepasst.
Die privaten Krankenversicherer berechnen ihre Beitragssätze völlig anders. Hier geht es nicht um das Gehalt der Versicherten, sondern um das Erkrankungsrisiko der Betreffenden.
Sie schildern unter Punkt 1. dass jeder nun verpflichtet ist sich für den Krankheitsfall zu
versichern. Mich würde interessieren aus welchen Gesetz Sie diese Verpflichtung hernehmen.
M. f. G.
Voss
Hallo Herr Voß,
hilfreiche Infos hierzu finden Sie hier
http://www.mdr.de/mdr-info/verbrauchertipps/4463678.html
(Bericht des MDR vom Mai 2007)