Seit der Gesundheitsreform vom April 2007 ist vieles neu in der Krankenversicherung. Ab 2009 müssen alle Bürger über eine Krankenversicherung abgesichert sein. Bleibt für viele noch die Frage: gesetzlich oder privat? Wer kann und darf sich wie versichern?
In Zukunft sollen alle Bürger in Deutschland über eine Krankenversicherung abgesichert sein. Die Krankenversicherung wird ab 2009 zur Pflicht für den Einzelnen. Hierzu können seit dem ersten April 2007 alle, die ihren Versicherungsschutz aus irgendeinem Grund verloren haben, wieder in ihre alte Krankenkasse zurückkehren.
Dies galt in den ersten drei Monaten nach Inkrafttreten der Gesundheitsreform aber nur für ehemals gesetzlich Versicherte. Für einst privat Versicherte gilt die Versicherungspflicht seit Juli 2007, jetzt können auch sie sich an ihre ehemalige private Kasse wenden.
Diese ist wiederum dazu verpflicht, den Versicherungswilligen im Standardtarif aufzunehmen, unabhängig von seinen Vorerkrankungen, aktuellen oder chronischen Krankheiten. Ab Januar 2009 geht der Standardtarif der Privaten dann automatisch in den Basistarif über.
Der Leistungsumfang des Basistarifs muss dem der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen und darf den aktuellen Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenkasse nicht überschreiten (2009: ca. 570 Euro).
Für alle, die ihrer Versicherungspflicht nicht nachkommen, kann es unter Umständen teuer werden. Denn im Krankheitsfall darf das Versicherungsunternehmen die Nachzahlung der Beiträge seit Beginn der Versicherungspflicht (maximal fünf Jahre) verlangen.
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