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30.11.2009

Gesetzliche Krankenversicherung - viele Möglichkeiten

Leistungen und Versicherungsschutz

Grundgedanke der GKV ist, die medizinische Versorgung im Krankheitsfall und bei Schwangerschaften zu gewährleisten. Das System wurde 1883 von Fürst Otto von Bismarck eingeführt und ist - in Teilen zumindest - heute noch gültig.

Neben der ambulanten und stationären Krankenversorgung, inklusive Arznei- und Heilmitteln, sind einige Leistungen hinzugekommen, etwa Maßnahmen zur Verhütung und Früherkennung von Krankheiten (Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen), Schwangerschaftsbehandlungen, -abbrüche und -beratungen, Zahnbehandlungen sowie das Krankengeld. Eingeschränkt wird das Ganze im Sozialgesetzbuch jedoch durch ein Wirtschaftlichkeitsgebot und das Prinzip der Eigenverantwortlichkeit.

Krankengeld zahlt die GKV, wenn man wegen einer Krankheit arbeitsunfähig wird. Arbeitnehmer erhalten zunächst sechs Wochen lang eine Lohnfortzahlung vom Chef. Danach gibt es das Krankengeld in Höhe von 70 Prozent des Brutto- oder maximal 90 Prozent des Nettolohnes.

In letzter Zeit sind einige Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung gekürzt oder komplett gestrichen worden. Weggefallen sind das Sterbe- und Entbindungsgeld, die Zuzahlungen für Brillen und Kontaktlinsen für Erwachsene sowie die Fahrtkosten zu ambulanten Behandlungen. Sterilisationen werden nur noch in medizinisch notwendigen Fällen übernommen. Bei künstlichen Befruchtungen gibt es anstatt vier nur noch drei Versuche.

Ebenfalls ausgenommen von den Leistungen der gesetzlichen Kassen sind viele Verfahren der Alternativmedizin und Naturheilkunde. Einige Kassen bieten zumindest eine Kostenübernahme bei Akupunktur und anderen Modellversuchen. Wer sich für diese Leistungen interessiert, sollte vor einem Wechsel nachfragen, ob die potenzielle neue Kasse die Kosten dafür übernimmt.

Der Versicherungsschutz gilt in Deutschland und in allen Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Wenn Sie verreisen, können Sie von Ihrer Krankenkasse einen Versicherungsschein für Ihr Reiseland anfordern. Einige Kassen bieten auch die Möglichkeit, den Schein im Internet anzufordern.

Da am Urlaubsort häufig ein vollkommen anderes Gesundheitssystem herrscht, sollten Sie sich vorher informieren. Heimtransporte zahlt die GKV in keinem Fall, dafür müsste man eine Auslandsreisekrankenversicherung abschließen.

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