Mit der Gesundheitsreform von 2007 treten die Krankenkassen in einen stärkeren Wettbewerb. Zu einigen neuen Tarifen sind die Kassen gesetzlich verpflichtet, andere können sie freiwillig anbieten.
Die gesetzlichen Kassen müssen beispielsweise seit dem ersten April das Hausarztmodell anbieten. So sollen teure Doppeluntersuchungen vermieden werden. Der Patient verpflichtet sich im Krankheitsfall zuerst seinen Hausarzt aufzusuchen. Belohnt wird der Versicherte hierfür mit einem Bonus etwa in Form der Rückerstattung der Praxisgebühr.
Ebenfalls neu im Pflichtpaket der Gesetzlichen sind die Besonderen Versorgungsformen. Hierunter fallen unter anderen die integrierte Versorgung und das Disease-Management-Programm: eine strukturierte Behandlung, die helfen soll, Folgeerkrankungen bei chronisch Kranken zu vermeiden.
Den teilnehmenden Patienten soll durch eine gezielte Vernetzung der einzelnen Behandlungsstationen eine bessere Versorgung geboten werden. Dies wendet sich an bestimmte Zielgruppen, wie zum Beispiel Diabetiker, Brustkrebspatientinnen oder Asthmatiker.
Neben diesen Pflichttarifen, die die Kassen ihren Versicherten seit Kurzem anbieten müssen, können sie auch noch zusätzliche Tarife einführen. Eine weitere Neuerung ist beispielsweise der Kostenerstattungstarif: Die Patienten zahlen ihre Behandlung zunächst selbst, was den Vorteil hat, dass gesetzlich Versicherte den gleichen Behandlungsstatus bekommen wie Privatversicherte.
Die Rechnung legen sie anschließend gegen eine Bearbeitungsgebühr der Krankenkasse vor. Diese erstattet dann die Kosten in Höhe des gesetzlichen Leistungsanspruchs. Alles, was darüber hinausgeht, muss der Versicherte selbst tragen.
Viele Krankenkassen bieten ihren Versicherten auch so genannte Selbstbehalttarife an. Hierbei verpflichtet sich der Versicherte, einen vertraglich festgelegten Anteil seiner Behandlungskosten selbst zu übernehmen. Als Gegenleistung erhält er einen Betrag gutgeschrieben beziehungsweise ausgezahlt. Dieser Tarif wird sich wohl vor allem für Versicherte lohnen, die eher selten zum Arzt gehen.
Das gleiche gilt für Tarife mit Beitragsrückerstattung: Wenn der Versicherte ein Jahr lang keine Leistung seiner Krankenkasse (außer Vorsorge und Früherkennung) in Anspruch genommen hat, wird er dafür mit einer Prämie oder Zuzahlungsermäßigung belohnt. Dieser Bonus beläuft sich auf maximal ein Zwölftel seines Jahresbeitrags.
Angesichts der zahlreichen Krankenkassen, die wiederum viele neue Tarife einführen, wird manchem die Wahl sicher schwer fallen. Grundsätzlich sollte jeder gut überlegen, für welchen Tarif er sich entscheidet, denn mit Abschluss des Vertrags ist man für die nächsten drei Jahre an die Wahltarife gebunden. Ein Kassenwechsel ist in dieser Zeit nicht möglich, außer, wenn die Versicherung die Tarifbedingungen ändert. Diese lange Bindungsfrist gilt jedoch nicht für die Tarife, zu denen die Kassen gesetzlich verpflichtet sind.
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