Krankenkasse: Beitragserhöhung durch Wechsel kompensieren

Zum 1. Januar stieg der gesetzliche Beitragssatz zur Krankenversicherung um 0,6 Prozent. Die Krankenkasse hkk weist darauf hin, dass Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen ab 2011 mit bis zu 133,65 Euro zusätzlich belastet werden.

Diese Belastung geht auf die Anhebung des gesetzlichen Beitragssatzes durch die Bundesregierung zum 1. Januar 2011 zurück. Dabei wurde der Beitragssatz von 14,9 auf 15,5 Prozent erhöht. Von dem aktuellen Beitragssatz entfallen 8,2 Prozent auf die Arbeitnehmer, die anderen 7,3 Prozent werden von den Arbeitgebern getragen.

Durch den Wechsel zu einer Krankenkasse mit garantierter Prämienausschüttung können die Bürger ihre Zusatzbelastung jedoch ganz oder teilweise kompensieren, rät die Kasse. Die garantierte Prämienausschüttung entspricht dem Gegenteil eines Zusatzbeitrags und wird den Mitgliedern der jeweiligen Kasse automatisch gutgeschrieben, ohne dass sie eine zusätzliche Verpflichtung eingehen. Derzeit schütten vier Krankenkassen – darunter drei bundesweit geöffnete – eine solche Prämie aus.

Bei der hkk beträgt die garantierte Prämienausschüttung 60 Euro für das Jahr 2011 – die aktuell höchste Ausschüttung, die von gesetzlich Krankenversicherten überall in Deutschland in Anspruch genommen kann. Wer unterjährig Mitglied wird, bekommt die Prämie anteilig für jeden Monat der Mitgliedschaft ausbezahlt. Zudem ist die hkk die einzige Kasse, welche die Prämie bereits das dritte Jahr in Folge ausschüttet. „Im Vergleich zu Kassen, die einen Zusatzbeitrag von monatlich 8 Euro verlangen, erhöht sich der Vorteil sogar auf 156 Euro“, erklärt hkk-Vorstand Michael Lempe. „Aufgrund unserer außergewöhnlich soliden Finanzen werden wir unseren Mitgliedern auch 2012 vergleichbare Preisvorteile bieten können.“

Gesetzlich Versicherte können ihre Krankenkasse jeweils zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats wechseln. Beispielsweise ist bei einer Kündigung im Januar ein Wechsel zum 1. April möglich. Einzige Voraussetzung ist, dass das Mitglied mindestens 18 Kalendermonate bei derselben Kasse versichert war. Darüber hinaus besteht ein Sonderkündigungsrecht, sobald eine Kasse ankündigt, dass sie erstmalig einen Zusatzbeitrag erhebt oder einen bestehenden Zusatzbeitrag anhebt.

Pressemitteilung der hkk Krankenversicherung

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