Bei der ersten Fahrt zu Beginn sowie der letzten Fahrt am Ende der doppelten Haushaltsführung, gelten folgende Kilometerpauschalen:
| Fahrzeug | Pauschbetrag pro km |
| Pkw | 0,30 Euro? |
| Moped/Mofa | 0,08 Euro? |
Wenn Sie für diese Fahrten ein öffentliches Verkehrsmittel benutzen, müssen Sie Tickets als Nachweis vorlegen, denn nur dann sind die vollen Kosten steuerlich absetzbar. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie erster oder zweiter Klasse reisen.
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