Kontoauszüge drei Jahre lang aufbewahren

Bankkunden sollten Kontoauszüge grundsätzlich auf Richtigkeit prüfen und drei Jahre lang aufbewahren. Alternativ zum Postweg oder Auszugsautomaten stellen viele Banken ihren Kunden die Kontoauszüge online zur Verfügung.

Auch diese Dateien oder ihre Ausdrucke sollten geprüft und frühestens nach drei Jahren entsorgt werden. "Bankkunden sollten mit elektronischen Kontoauszügen ebenso sorgsam umgehen wie mit den Auszügen vom Automaten", meint Sabine Münster, Girokonto-Expertin bei der comdirect bank:

"Zusätzlich ist es hilfreich, die PDF-Dateien dieser Kontoauszüge auf dem Rechner abzuspeichern."

Bei der jährlichen Steuererklärung etwa werden Kontoauszüge in der Regel vom Fiskus als gleichwertiger Nachweis zu den am Automaten gedruckten Belegen angesehen. Das Finanzamt verzichtet oft auf Nachfragen zu Rechnungen, wenn die Ausgaben per Kontoauszug dokumentiert sind.

Bei größeren Reparatur- und Wartungsarbeiten beispielsweise am eigenen Haus sind Privatpersonen gesetzlich dazu verpflichtet, die Kontoauszüge mindestens zwei Jahre lang aufzuheben. Diese Frist gilt erst ab Ende des Kalenderjahres, in dem die Rechnung erstellt wurde.

Auch als Nachweis für beglichene Rechnungen sind Kontoauszüge wichtig zum Beispiel, wenn man für gekaufte Waren einen Gewährleistungsanspruch anmelden möchte. Dieser gesetzliche Anspruch verjährt nach maximal drei Jahren.

Pressemitteilung der comdirect bank

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