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21.12.2009

Kommunen fordern Kompensation für Wachstumsbeschleunigungsgesetz:

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat für die Mindereinnahmen aus dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz in Höhe von 1,6 Mrd. Euro jährlich eine Kompensation für Städte und Gemeinden gefordert. Die kommunalen Haushalte sind komplett überfordert, die Finanzlage vieler Kommunen ist verheerend, uns droht die Handlungsunfähigkeit, sagte Dr. Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des DStGB heute in Berlin. Landsberg betonte: "Wir sehen keine Spielräume für weitere Steuerentlastungen, zumal die Bürger zum 01.01.2010 ohnehin durch die Beschlüsse der Vorregierung in einem Umfang von über 10 Mrd. Euro entlastet werden. Insoweit ist das Wachstumsbeschleunigungsgesetz der falsche Ansatz. Durch die Privilegierung der Hotelbetriebe wird außerdem zusätzliche Bürokratie geschaffen. Die Wachstumseffekte aus diesem Gesetz werden allenfalls gering sein".

Die im Rahmen der Beratungen des Bundesrates erwähnten Entlastungssignale für Länder und Kommunen wie eine höhere Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft und der Übernahme der Kosten bei der Umgestaltung der Jobcenter müssen konkretisiert und umgesetzt werden. Sie sind allerdings nur ein erster Schritt in die richtige Richtung.

Die Städte und Gemeinden werden von zwei Seiten in die Zange genommen. Die Steuereinnahmen brechen immer weiter ein, allein bei der Gewerbesteuer ist ein Rückgang von über 17 % zu verzeichnen. Gleichzeitig explodieren die Sozialausgaben und werden im nächsten Jahr über 41 Mrd. Euro ausmachen. Ein Alarmzeichen ist auch der ungebrochene Anstieg der Kassenkredite der Kommunen auf mittlerweile fast 33 Mrd. Euro. Die Städte und Gemeinden werden gezwungen, die Leistungen für die Bürger weiter einzuschränken, die Investitionen zurückzufahren und die Verschuldung weiter zu erhöhen. Auf dieser Basis können kein Wachstum und auch nicht die notwendigen Arbeitsplätze vor Ort entstehen. Nur mit finanzstarken Kommunen wird Deutschland den Weg auf den Wachstumspfad zurückfinden", sagte Landsberg abschließend. (Pressemitteilung DStGB)

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