Ja, die Beiträge können in der Steuererklärung angegeben werden. Hierbei wird zwischen privaten und beruflichem Anteil unterschieden. Soll die Unfallversicherung den privaten Bereich absichern, können die Ausgaben als Sonderausgaben in der Steuererklärung angesetzt werden. Wenn die Versicherung auch den beruflichen Bereich (z.B. als Selbständiger) abdeckt, fließen die Beiträge als Werbungskosten in die Steuererklärung.