17. Mai 2010
Nachdem gewaltsam in Wohnräume eingedrungen und persönliche Gegenstände entwendet wurden, wird von der Hausratversicherung eine Stehlgutliste eingefordert. Laut Leander Bretschger vom Verbraucherratgeber forium.de ist die Liste unverzüglich auszufüllen: “Der Versicherungsnehmer muss alle fehlenden Gegenstände auf der Stehlgutliste vermerken und sie rasch der Polizei sowie der Hausratversicherung übergeben.”
Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger