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18.12.2009

Kindergeld und Kinderfreibeträge steigen zum 1. Januar 2010

Der Bundesrat hat heute dem von der Bundesregierung beschlossenen Wachstumsbeschleunigungsgesetz und den darin enthaltenen Änderungen zum Kindergeld zugestimmt. Das Kindergeld erhöht sich um jeweils 20 Euro pro Kind und steigt somit für das erste und zweite Kind auf 184 Euro, für das dritte Kind auf 190 Euro sowie für jedes weitere Kind auf 215 Euro.

Zugleich wird der steuerliche Kinderfreibetrag zum 1. Januar 2010 von derzeit 6024 Euro auf 7008 Euro angehoben. Das Kindergeld wird nach Ablauf eines Jahres vom Finanzamt im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung mit dem Freibetrag verrechnet.

Die Erhöhung des Kindergeldes und des Kinderfreibetrages entlastet Familien mit Kindern noch deutlicher als bisher.

Kindergeldberechtigte müssen, um die neuen Beträge zu erhalten, keinen neuen Antrag stellen. Die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit (BA) wird die höheren Kindergeldbeträge in allen laufenden Zahlungen ab Januar 2010 berücksichtigen.

Weitere Fragen zum Kindergeld können über die Service-Rufnummer der Familienkasse unter 01801 54 63 37* oder bei der zuständigen Familienkasse geklärt werden.

*(Festnetzpreis: 3,9 ct/min; Mobilfunkpreise abweichend. Ab dem 01.03.2010 gilt: Mobilfunkpreise höchstens 42 ct/min)

Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit

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