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28.11.2011

Kfz-Versicherung: Kündigung auch nach dem Stichtag noch machbar

Der vielbeschworene Stichtag zur Kündigung der Kfz-Versicherung - der 30. November - steht vor der Tür: Doch auch wer erst danach Post von seiner Kfz-Versicherung erhält und feststellt, dass die Prämien im kommenden Jahr steigen, kann noch reagieren. Während in den vergangenen Jahren der anhaltende Preiswettbewerb zu ständig sinkenden Beiträgen führte und dem Verbraucher beträchtliche Einsparungen ermöglichte, hat sich der Trend in diesem Jahr oftmals umgekehrt. Verantwortlich dafür sind steigende Schadenzahlen und eine Verteuerung des Einzelschadens. Gerade deshalb lohnt es sich in diesem Jahr besonders mit spitzem Bleistift zu rechnen, denn Einsparmöglichkeiten bleiben: Ausschlaggebend für den Verbraucher ist ein günstiges Tarifniveau. Die Schere zwischen den günstigsten und den teuersten Angeboten klafft heute weiter denn je auseinander. Bei Preisdifferenzen bis zu 130 Prozent kann sich ein Wechsel der Versicherung für den Kunden durchaus lohnen

Wechseln nach dem Stichtag?

Wer sich über die Mehrkosten für seine Kfz-Versicherung ärgert, kann, wie die HUK-COBURG mitteilt, trotzdem noch handeln. Durch das Sonderkündigungsrecht, das in allen Verträgen festgeschrieben ist, können Autofahrer auch noch zu einem späteren Zeitpunkt, zu einem günstigeren Anbieter wechseln.

Sein Sonderkündigungsrecht kann man geltend machen, wenn das Beitragsniveau des Tarifs steigt und/oder wenn Veränderungen in der Typ- oder Regionalklasse zu Verteuerungen führen. Ob man außerhalb der Regel die Versicherung wechselt, weil die Kfz-Haftpflicht- oder die Kaskoversicherung jeweils allein oder gemeinsam teurer werden, spielt keine Rolle. Wer kündigen will, muss das innerhalb eines Monats nach Erhalt der Rechnung schriftlich tun. Um auf Nummer Sicher zu gehen, sollte man sich für ein Einschreiben mit Rückschein entscheiden.

Das Sonderkündigungsrecht greift allerdings nicht, wenn die veränderte Regionalklasse durch einen Umzug in einen schlechter eingestuften Zulassungsbezirk verursacht wird. Und auch wer im laufenden Jahr einen Unfall hatte, der zur Verschlechterung des Schadenfreiheitsrabatts führte, kann seinem Versicherer nach dem Stichtag nicht einfach Adieu sagen.

Der Kunde muss über sein Sonderkündigungsrecht informiert werden. Deshalb steht auf vielen Rechnungen ein Vergleichsbeitrag, damit ein Kunde nachvollziehen kann, ob und warum sich die Prämie erhöht. Wer keinen Vergleichsbeitrag findet, kann bei seiner Kfz-Versicherung nachfragen. Durch Gegenüberstellung des neuen Beitrages kann man erkennen, wie viel der Kunde hätte zahlen müssen, wenn bereits im noch laufenden Jahr seine künftige Schadenfreiheitsklasse gegolten hätte.

Pressemitteilung der HUK-COBURG

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