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29.07.2010

Kfz-Versicherung: Ineas bestreitet Kündigungsrecht

Mit der Ab- und Ummeldung ihres Fahrzeugs können Kunden der finanziell angeschlagenen Kfz-Versicherer Ineas und LadyCarOnline drohende Versicherungslücken umfahren. Die Verbraucherzentrale NRW rät zu dieser Notbremsung, weil die zur niederländischen International Insurance Corporation (IIC) gehörenden Direktversicherer das Sonder­kündigungsrecht der Kunden bestreiten.

„Deren Empfehlung, eine zweite Kaskoversicherung abzuschließen und somit doppelt zu bezahlen, grenzt nicht nur an Raubrittertum, sondern scheitert auch in der Praxis: In der Regel ist der Kaskoschutz nämlich an den Abschluss einer Haft­pflichtversicherung beim selben Autoversicherer geknüpft. Wenn für diese das Sonderkündigungsrecht streitig gestellt wird, führt die Emp­fehlung des Versicherers in die Sackgasse“, sieht die Verbraucherzent­rale NRW in der Ab- und Ummeldung des Fahrzeugs die Route für wei­terhin lückenlosen Versicherungsschutz.

Weil die niederländischen Aufsichtsbehörden die Internetversicherer Ineas und LadyCarOnline wegen nicht ausreichender finanzieller Leistungsfä­higkeit ausgebremst haben, riet die Verbraucherzentrale NRW den rund 50.000 betroffenen Versicherungsnehmern in Deutschland, von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen und den Versicherungs­vertrag aus wichtigem Grund (§314 BGB) fristlos zu kündigen. Denn Kunden droht, dass das klamme Versicherungsunternehmen seine Kun­den bei der Schadensregulierung im Regen stehen lässt. Zwar springt die Verkehrsopferhilfe e. V., der Insolvenzfonds der Autoversicherer in Deutschland, als Garantiefonds für Haftpflichtschäden ein.

Allerdings stehen Ineas-Versicherungsnehmern Rückforderungen von bis zu 2.500 Euro je Unfall ins Haus, wenn das Unternehmen tatsächlich insolvent sein sollte. Für Ansprüche aus Kaskoschäden hingegen besteht kein Garantiefonds. Inwieweit IIC Kaskoschäden zurzeit noch ersetzen kann, müssen die Verwalter klären – was allerdings einige Zeit dauern wird. Voll- und Teilkasko-Versicherte müssen sich somit darauf einstellen, dass sie im Schadensfall kein Geld oder allenfalls nur noch einen kleinen Teil ihrer Entschädigung von IIC erhalten werden.

Eingehende Sonderkündigungen ihrer Versicherten lehnen Ineas und LadyCarOnline nun ab. Und auch auf deren Internetseiten wird das Recht zur fristlosen Kündigung streitig gestellt: Stattdessen empfehlen die Direktversicherer, eine zweite Kaskoversicherung abzuschließen. „Damit wird bei den Versicherungsnehmern nicht nur doppelt abkassiert, sondern sie werden damit auch in eine Sackgasse geführt“, erklärt Elke Weidenbach, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale NRW, „denn Kaskoschutz gibt’s in der Regel nur im Doppelpack mit der Haft­pflichtpolice.

Und aus eben dieser will Ineas Versicherungsnehmer nicht rauslassen“, rät sie Versicherten zur Überholspur: „Wer sein Fahrzeug ab- oder auf einen anderen ummeldet, kann sich ohne Kündigungsfrist einen neuen Versicherer suchen. Das kostet 30 Euro – ist aber immer noch billiger, als auf den lückenhaften Schutz des klammen Versicherers zu setzen oder für doppelte Policen zu berappen.“ Wer sich gegen die Ablehnung der Sonderkündigung wehren will, dem bleibt der Weg über eine Feststellungsklage – hierbei überprüfen Gerichte, ob die Kündigung wirksam ist – oder über ein Ombudsverfah­ren. Beides langwierige Verfahren, die im akuten Fall keine schnelle Hilfe bieten.

Außerdem: Einige Versicherer haben angekündigt, auch ohne Kündi­gungsbestätigung von Ineas Versicherungsschutz zu gewähren. Wer sich für einen Wechsel entscheidet, muss jedoch mit einer Neueinstufung bei den Schadenfreiheitsrabattklassen rechnen. Versicherungswechsler sollten deshalb von Ineas eine Bestätigung ihres Schadenfreiheitsrabatts verlangen und an den neuen Versicherer weitergeben.

Wer den lückenhaften Versicherungsschutz bis zum Jahresende akzep­tieren will, sollte auf jeden Fall den Vertrag bis zum 30. November zum 31. Dezember 2010 kündigen und sich einen neuen Versicherer suchen.

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale NRW

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