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13.08.2004

Kapital-Lebensversicherungen: Steuerprivileg fällt zum 31.12.2004

Mit Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes am 1. Januar 2005 bricht für die Kapital-Lebensversicherung eine neue Zeit an: Die Erträge des Vorsorge-Klassikers werden künftig besteuert. Bezüge aus Lebensversicherungen, die zu 100 Prozent und steuerfrei auf dem Konto des Versicherten eingehen, gehören dann der Vergangenheit an.

Wer schon eine Lebensversicherung hat oder bis 31.12.04 eine abschließt, braucht die Erträge auch in Zukunft nicht mit dem Fiskus zu teilen. Verbraucher, die ohnehin eine Police abschließen wollen, sollten das bis Ende des Jahres tun, um einen Vertrag unter den aktuellen steuerlichen Rahmenbedingungen zu bekommen, rät der Verband öffentlicher Versicherer.



Das neue Alterseinkünftegesetz bedeutet den schrittweisen Übergang zur so genannten "nachgelagerten" Besteuerung. Für Kapital-Lebensversicherungen heißt das: Erträge, die nach dem vollendeten 60. Lebensjahr des Versicherten fällig werden und mindestens 12 Jahre Vertragsdauer hinter sich haben, sind ab 2005 zur Hälfte steuerpflichtig. Alle anderen Erträge unterliegen sogar der vollen Steuerpflicht.



Eine weitere wichtige Änderung: Die Beiträge zu Kapital-Lebensversicherungen sind ab dem 01.01.05 nicht mehr als Sonderausgaben vom zu versteuernden Einkommen abzugsfähig. Beiträge und Auszahlungen aus Altverträgen bleiben jedoch, zum Glück für die Versicherungsnehmer, auch nach der Jahreswende steuerfrei.



Ein Kunde zahlt 50.000 Euro ein und erhält später eine Auszahlung von 100.000 Euro. Der Ertrag liegt dann bei 50.000 Euro. Wenn er den Vertrag nach dem 31.12.04 abschließt, so muss er die Hälfte davon, also 25.000 Euro, versteuern. Bei einem Steuersatz von 30 Prozent gingen dann 7.500 Euro ans Finanzamt.

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