Für besser verdienende Arbeitnehmer kann die Kapital-Lebensversicherung auch zur Altersvorsorge geeignet sein, wenn sie in Form einer Direktversicherung abgeschlossen wird. Dabei fungiert der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer und zahlt einen Teil des Bruttogehalts direkt bei der Versicherung ein.
Der Vorteil: Der Arbeitnehmer muss für den einbehaltenen Gehaltsanteil keine individuelle Lohnsteuer zahlen, die bis zu mehr als 50 Prozent ausmachen kann. Stattdessen führt der Arbeitgeber einen pauschalen Steuersatz von 20 Prozent ab. Dazu kommen noch Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Wer gut verdient und in einer hohen Steuerklasse eingestuft ist, kann somit einiges sparen.
Besonders interessant ist die Direktversicherung, wenn die Beiträge aus Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld bestritten werden. Dann umgehen Arbeitgeber und -nehmer die Sozialabgaben. Viele Arbeitgeber sind bereit, die Pauschalsteuer zu übernehmen, wenn die Versicherungsbeiträge aus Sonderzahlungen stammen.
Die Laufzeit einer Direktversicherung muss mindestens fünf Jahre betragen. Problematisch wird es, wenn die Versicherung nach einem Jobwechsel nicht von der neuen Firma übernommen wird. Dann müssen die Beiträge selbständig vom Nettogehalt weitergezahlt werden und der Arbeitnehmer profitiert nicht mehr vom Steuervorteil. Auf jeden Fall sollte dieser im Vertrag ein "unwiderrufliches Bezugsrecht" vereinbaren. Dadurch bleiben die Ansprüche auch erhalten, wenn der Arbeitgeber zahlungsunfähig wird.
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