Kann man sich gegen krankheitsbedingten Verdienstausfall versichern?

Kann man wegen einer längeren Krankheit nicht arbeiten, hat das natürlich auch Auswirkungen auf das Einkommen. Dies kann durch das Krankentagegeld ersetz werden. Üblicherweise gibt es eine Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber für die Dauer von sechs Wochen. Danach springt die Krankenkasse mit einem deutlich geringeren Betrag ein. Nach dieser Zeit sollte auch das Krankentagegeld einsetzen, um die Differenz auszugleichen. Erstattet wird nur ein nachweislicher Verdienst.

Anders sieht es bei Selbständigen aus. Sie sollten sich genau überlegen, wie viel Ausfallzeit sie sich leisten können. Das Krankentagegeld sollte also unter Umständen schon vom ersten Tag an einspringen.

Beamte brauchen kein Krankentagegeld, da sie auch bei längerer Krankheit nicht mit einem Verdienstausfall rechnen müssen.

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