Generell haben nur die Eltern Anspruch auf das Kindergeld. Ist ein Kind Vollwaise oder die Eltern unbekannt, kann das Kind auch selbst einen Anspruch auf Auszahlung haben. Die Eltern können den Anspruch auf Kindergeld allerdings auch durch einen Vertrag an ihre Kinder abtreten, damit die Kinder ihren Anspruch gegenüber der Familienkasse geltend machen können.