Generell haben nur die Eltern Anspruch auf das Kindergeld. Ist ein Kind Vollwaise oder die Eltern unbekannt, kann das Kind auch selbst einen Anspruch auf Auszahlung haben. Die Eltern können den Anspruch auf Kindergeld allerdings auch durch einen Vertrag an ihre Kinder abtreten, damit die Kinder ihren Anspruch gegenüber der Familienkasse geltend machen können.
| # | Anbieter | Produkt | Zinssatz |
|---|---|---|---|
| 1 | MoneYou | Tagesgeld | 2,75% |
| 2 | Barclays Bank | LeitzinsPlus | 2,75% |
| 3 | VTB Direktbank | Tagesgeld | 2,70% |
Anspruch auf Kindergeld besteht grundsätzlich für Kinder, die noch nicht volljährig sind. Darüber hinaus kann das Kindergeld aber auch bis zum 25. Lebensjahr ausgezahlt werden, wenn sic ... weiter
Schwangere und junge Mütter stehen in der Arbeitswelt unter besonderem Schutz. Auch finanziell müssen schwangere Frauen, die bisher erwerbstätig waren keine Einbußen hinnehmen. All ... weiter