Grundsätzlich kann jeder gesetzlich Pflichtversicherte, den Schutz seiner gesetzlichen Krankenversicherung durch eine private Krankenzusatzversicherung erweitern. Für Personen, denen der Umfang der gesetzlichen Krankenkassen nicht ausreicht und die Wert auf besondere Leistungen (z.B. Heilpraktiker-Behandlungen) legen, empfiehlt sich der Abschluss einer solchen Versicherung besonders.