Grundsätzlich kann jeder gesetzlich Pflichtversicherte, den Schutz seiner gesetzlichen Krankenversicherung durch eine private Krankenzusatzversicherung erweitern. Für Personen, denen der Umfang der gesetzlichen Krankenkassen nicht ausreicht und die Wert auf besondere Leistungen (z.B. Heilpraktiker-Behandlungen) legen, empfiehlt sich der Abschluss einer solchen Versicherung besonders.
| # | Anbieter | Produkt | Zinssatz |
|---|---|---|---|
| 1 | MoneYou | Tagesgeld | 2,55% |
| 2 | Bank of Scotland | Tagesgeld | 2,40% |
| 3 | 1822direkt | ZinsCash (Standardzins) | 2,30% |
Kinder toben, rennen, lachen viel und gern. Für solch ein abwechslungsreiches Leben brauchen sie entsprechenden Schutz, denn nicht nur Erwachsene, sondern auch die lieben Kleinen müssen g ... weiter
Zum Jahreswechsel treten weitere Änderungen der Gesundheitsreform in Kraft. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen bleiben für die meisten Versicherten erhalten. Anders steht es um Selbständige, die freiwillig gesetzlich versichert sind. Sie haben ab dem 1. Januar 2009 keinen Anspruch mehr auf Krankentagegeld. Wie sich Selbständige im Krankheitsfall absichern können erfahren Sie hier.
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