Grundsätzlich ist ein Wechsel zurück in die gesetzliche Kasse nicht möglich. Jedoch gibt es einige Ausnahmen: Sollte der Verdienst als Arbeitnehmer unterhalb der Verdienstgrenze liegen, ist ein Wechsel in die GKV möglich. Ein Wechsel ist auch möglich bei der Rückkehr in ein Angestelltenverhältnis, wenn der Verdienst unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegt.